Dissertation abgeschlossen

Frédéric Schneider legt Arbeit im Wirtschaftsstrafrecht vor.

Forschung & Fakultät |

Am 22. Juli 2015 hat Frédéric Schneider sein Promotionsverfahren mit einem Vortrag zum Thema „Die Regelungen des StGB zur Bekämpfung korruptiven Verhaltens unter besonderer Berücksichtigung des § 299a StGB-E – schlüssiges System oder gesetzgeberischer Flickenteppich?“ erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation mit dem Titel „Die Organ- und Vertreterhaftung im deutschen Strafrecht“ wurde von Professor Dr. Thomas Rönnau betreut.

In seiner Arbeit untersuchte Frédéric Schneider die deutsche Regelung zur Organ- und Vertreterhaftung, einer Rechtsfigur, die vor dem Hintergrund fehlender Unternehmensstrafbarkeit und immer speziellerer Strafnormen insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht zunehmende Bedeutung erlangt. Die Dissertation beschreibt die hinter der Rechtsfigur stehende Konzeption und die sich hieraus in der praktischen Anwendung ergebenden Auswirkungen. 

Frédéric Schneider studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School und an der Osgoode Hall Law School of York University, Toronto. Von 2009 bis 2012 war er an der Bucerius Law School als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Thomas Rönnau tätig. Nach Abschluss seines Referendariats am Oberlandesgericht Celle arbeitet Frédéric Schneider seit 2014 im Hamburger Büro der auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP.

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