Interdisziplinäres medizin(straf)rechtliches Seminar

Studierende der Bucerius Law School und des UKE setzen sich gemeinsam mit aktuellen Problemen des Medizin(straf)rechts auseinander. Unterstützt wird die Veranstaltung durch Gastvorträge von Experten aus dem medizinischen Bereich.

Forschung & Fakultät |

Die Juristerei und die Medizin gehören zu den ältesten Professionen der Welt. Beide Disziplinen eint die Tatsache, dass für Außenstehende die eigentliche Arbeit weder verständlich noch nachvollziehbar erscheint. Wenn medizinische Sachverhalte rechtlich zu bewerten sind, erschwert das geringe gegenseitige Verständnis die für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen notwendige juristische Problemlösung. Um einen fruchtbaren Dialog zu ermöglichen und „Übersetzungsarbeit“ zu leisten, haben 24 Studierende der Bucerius Law School Seminararbeiten über aktuell besonders streitige Fragestellungen des Medizinrechts verfasst, deren Ergebnisse sie an drei Abenden in der Bucerius Law School und an einem Wochenende im Goßlerhaus zur Diskussion stellen. An dem Diskurs beteiligen sich neben zahlreichen Medizinwissenschaftlern auch Medizinstudenten des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) sowie Angehörige der Rechtsabteilung des UKE.

Ziel des von Professor Dr. Karsten Gaede veranstalteten Seminars ist es vor allem, das Medizinrecht mit der medizinischen Praxis zu konfrontieren. Die rechtlichen Thesen müssen sich an den Erfahrungen derer messen, die direkt von den Regelungen und gegebenenfalls von Sanktionen betroffenen sind. Die anwesenden Mediziner sollen im Gegenzug einen besseren Einblick erhalten, weshalb bestimmte Verhaltensweisen durch (straf)rechtliche Normen und Begrifflichkeiten erfasst werden.

Die Veranstaltungsreihe ist thematisch gegliedert und setzt an jedem Veranstaltungstag einen anderen Schwerpunkt. Der Auftakt am Abend des 22. Oktobers 2015 stand vornehmlich im Zeichen der klassischen Frage, inwieweit der ärztliche Heilangriff tatsächlich im Sinne des Strafgesetzbuches tatbestandsmäßig sein kann. Zu Beginn dieses Abends stellte Herr Professor Dr. Jan Sperhake die Hamburger Rechtsmedizin vor und erläuterte dabei auch die Aufgabe von Medizinern vor Gericht und im Ermittlungsverfahren.

In der zweiten Abendveranstaltung am 29. Oktober 2015 rückt das Medizinwirtschaftsstrafrecht in den Fokus. Themen sind der Abrechnungsbetrug, das Doping von Spitzenathleten sowie strafrechtliche Probleme in der Krankenhausorganisation. An der Diskussion nehmen unter anderem auch Mitarbeiter der Rechtsabteilung des UKE sowie Hamburger Staatsanwälte teil, die das Medizinstrafrecht betreuen.

Am 5. November 2015 steht der Umgang mit Drogen und Drogenersatzstoffen im Mittelpunkt. Im Zentrum wird die Cannabisdebatte stehen. Zu diesem Thema wird Professor Dr. Rainer Thomasius sprechen. Professor Thomasius ist ärztlicher Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters am UKE. Er wurde bereits vom Ausschuss für Gesundheit des Bundestages hierzu als Experte angehört.

Den Abschluss bildet eine Blockveranstaltung im Goßlerhaus am 13. und 14. November 2015. Als medizinischer Experte wird insbesondere Dr. Mortimer Gierthmühlen vom Universitätsklinikum Freiburg teilnehmen. Die Vorträge des ersten Tages beschäftigen sich vor allem mit Patientenrechten und den Folgen ihrer Verletzung. Unter anderem wird das Seminar Einwilligungs- und Datenschutzproblematiken aufgreifen. Zum Abschluss der Veranstaltungsreihe werden am zweiten Tag nochmals Grundlagenfragen des Medizinrechts im Mittelpunkt stehen. Neben Fragen der Korruption im Gesundheitswesen werden die Themen Sterbehilfe, die Verteilung von Organen und die rechtliche Bestimmung des Todeszeitpunkts erörtert. Das Finale bestreitet Herr Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, mit einem Beitrag zur Suizidbeihilfe aus medizinisch-ethischer Perspektive.

Die hohe Teilnehmerzahl und die bisher rege und engagierte Diskussion beider Seiten legen eine Wiederholung nahe.

Autor*in

Johannes Wölfel, wissenschaftlicher Mitarbeiter

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg