In unserer Vortragsreihe zu ausländischen Stiftungsrechten wollen wir in diesem Jahr unsere alpenländischen Nachbarn vorstellen und möchten Sie herzlich einladen zu unserem 16. Länderabend
"Stiftungsland Österreich – Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen"
am 24. September 2009 um 17.30 Uhr
im Moot Court der
Bucerius Law School,
Jungiusstraße 6, Hamburg.
Die österreichische Stiftungslandschaft ist von einem Dualismus geprägt: Neben den Bundes- oder Landesstiftungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen dürfen, besteht seit 1993 die Möglichkeit, Privatstiftungen zu jedem erlaubtem gemeinnützigen wie eigennützigen Zweck zu errichten. Diese Zweckoffenheit und das hohe Maß an stifterischem Gestaltungsspielraum haben dazu geführt, dass Privatstiftungen den Bundes- und Landesstiftungen in ökonomischer Hinsicht längst den Rang abgelaufen haben; mittlerweile existieren in Österreich sogar deutlich mehr Privatstiftungen als Aktiengesellschaften.
Als Resultat der wirtschaftlichen Bedeutung auf der einen und der geringen Regelungsdichte des österreichischen Privatstiftungsgesetzes auf der anderen Seite sind bereits zahlreiche höchstgerichtliche Entscheidungen ergangen. Im Mittelpunkt standen dabei die Grenzen der stifterischen Gestaltungsmöglichkeiten, das Spannungsverhältnis von Stiftungs- und Stifterinteressen zu den Interessen Dritter (vor allem Erben, Unterhaltsberechtigte und Gläubiger des Stifters) und Fragen der Foundation Governance.
Wir freuen uns, dass Herr Universitäts-Assistent Mag. Dr. Johannes Zollner, Wirtschaftsuniversität Wien, der bei Frau Kollegin Susanne Kalss seine Habilitationsschrift über das Stiftungsrecht verfasst hat, die neuesten Rechtsentwicklungen zur österreichischen Privatstiftung präsentieren wird. Herr Zollner weist bereits eine breite Publikations- und Vortragsliste zum Gesellschaftsrecht, Übernahmerecht, Kapitalmarktrecht sowie zum Stiftungsrecht auf. Ausgehend von den Besonderheiten, die die österreichische Privatstiftung von Stiftungen anderer nationaler Prägung deutlich unterscheiden, sollen aktuelle Entwicklungen nachgezeichnet und zukünftige Tendenzen des österreichischen Stiftungsrechts aufgezeigt werden.
Für den steuerrechtlichen Teil konnten wir Herrn Rechtsanwalt Dr. Maximilian Eiselsberg, Wien, gewinnen. Herr Eiselsberg ist seit 1977 als selbständiger Anwalt tätig. Er hat mehrere Aufsichtsrats- und Beiratsmandate sowie Vorstandsmandate in Privatstiftungen inne und engagiert sich in kulturellen Organisationen. Herr Eiselsberg hat eine Vielzahl von Publikationen zum Stiftungsrecht verfasst, unter anderem das jährlich erscheinende "Jahrbuch Stiftungsrecht". Während es stiftungsrechtlich zulässig ist, dass Privatstiftungen neben privatnützigen Zwecken auch gemeinnützig - und somit "gemischtnützig" - tätig sind, besteht abgabenrechtlich nur die gänzliche Unterwerfung unter das Gemeinnützigkeitsregime und damit unter ein gänzlich anderes Besteuerungssystem. Herr Eiselsberg wird auf die steuerrechtlichen Besonderheiten der österreichischen Privatstiftung und die Folgen der kürzlich erfolgten Abschaffung der Österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer für Stiftungen sowie der Einführung einer Stiftungseingangssteuer eingehen, die eine wesentliche Zäsur in der Besteuerung der Privatstiftung markiert und Auswirkungen auf die zivilrechtliche Gestaltung haben wird.
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