7. Dezember 2007
Vermögensanlage bei Stiftungen - Stiftungs- und gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben
Die Entscheidung über die Vermögensanlage gehört zu den strategischen Leitungsaufgaben jedes Stiftungsvorstandes. Stiftungsvorstände können heute am Kapitalmarkt aus einer Vielzahl von Anlageformen mit ganz verschiedenen Rendite- und Risikostrukturen wählen (festverzinsliche Anlagen, Aktien und Aktienfonds, Immobilienfonds, Spezialfonds, Hedge-Fonds, Private Equity).
Bei der Wahl der „richtigen“ Anlageformen stoßen deutsche Stiftungsvorstände bei Stiftungs- und Finanzbehörden allerdings auf sich teils widersprechende Handlungsempfehlungen: Einerseits sind sie stiftungsrechtlich verpflichtet, sich um eine dauerhafte und nachhaltige Verwirklichung der Stiftungszwecke zu bemühen, was für eine eher renditeorientierte Anlagestrategie spricht. Andererseits heißt es, Stiftungen seien mit Blick auf den Grundsatz der Vermögenserhaltung zu einer besonders „sicheren“ Anlagestrategie verpflichtet. Nicht viel besser gestaltet sich die Situation im Gemeinnützigkeitsrecht. Auch dort findet sich einerseits eine Pflicht zur Erzielung „angemessener“ Erträge, andererseits sollen aber – so liest man es im Anwendungserlass – „Verluste“ im Bereich der Vermögensverwaltung die Gemeinnützigkeit der Stiftung gefährden können.
In der Praxis führen solche Rechtsunsicherheiten dazu, dass deutsche Stiftungsvorstände – insbesondere im Vergleich zu US-amerikanischen Stiftungsverwaltern – häufig suboptimale Anlagestrategien wählen. Diese Beobachtung bildet den Anlass einer Tagung, die das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen der Bucerius Law School zusammen mit dem Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München und dem Institut für Steuerrecht der Universität Bonn am 7. Dezember 2007 in Hamburg veranstaltet, und zu der wir Sie herzlich einladen. Namhafte Vertreter aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Stiftungspraxis werden über die rechtlichen Vorgaben der Vermögensverwaltung und Vermögenserhaltung im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht diskutieren.
Grundlage der Tagung ist eine aktuelle Untersuchung von Rainer Hüttemann und Wolfgang Schön, deren Ergebnisse der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden. Jeder Teilnehmer an der Fachtagung erhält ein Exemplar der Publikation. Durch die Tagung soll die Diskussion über die Möglichkeiten und Schranken der Vermögensanlage bei gemeinnützigen Stiftungen weiter vorangebracht und angeregt werden.
Wir danken der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, Frankfurt/Main, die die Tagung großzügig fördert.
Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
9. und 10. November 2007
Die Jahrestagung des Dritten Sektors:
7. Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts
29. und 30. Juni 2007
5. Doktorandenseminar zum Non-Profit-Recht
31. Mai 2007 - 14.00 Uhr
Anlage von Stiftungsvermögen in Private Equity und Hedge Fonds
Vortragsabend mit Dieter Lehmann, Abteilungsleiter Vermögensverwaltung der VolkswagenStiftung, Hannover; Dr. Cordula Haase-Theobald, Direktorin im Private Wealth Management der Deutschen Bank und Head of Philanthropical Wealth; Patrick Lehnert, Director, German Head of Hedge Funds; Dr. Stephen-Michael Jones, Director, German Head of Private Equity, Deutsche Bank AG; RA Dr. Andreas Rodin, Pöllath + Partner, Berlin
19. April 2007 - 18.00 Uhr
11. Länderabend: Stiftungsrecht in Frankreich
Vortrag in deutscher Sprache von RA François Hellio, Partner der Kanzlei CMS Bureau Francis Lefebvre, Neuilly-sur-Seine.