Workshop mit der Deutschen Bank AG am 3. Juni 2008
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 7. November 2006 erwartungsgemäß die unterschiedliche Bewertung von Betriebsvermögen, Immobilien und land- und forstwirtschaftlichem und anderem Vermögen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, ist der Gesetzgeber bis Ende des Jahres 2008 aufgefordert, diese Regeln zu ändern. Seit dem 11. Dezember 2007 liegt ein Kabinettsentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vor. Danach soll Betriebsvermögen zukünftig für die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer statt mit dem Buchwert mit dem regelmäßig höheren Verkehrswert bewertet werden. Zur Entlastung der Unternehmen soll die Übertragung von Betriebsvermögen durch einen Verschonungsabschlag begünstigt werden, indem 85 % des Betriebsvermögens bei der Besteuerung außer Ansatz bleiben. Voraussetzung ist aber, dass der Betrieb über 15 Jahre lang erhalten wird und zehn Jahre lang ca. 70 % der Arbeitsplätze erhalten bleiben. Auch Grundvermögen wird entlastet, die Erben von Kapitalvermögen werden dagegen deutlich mehr Erbschaftsteuer zahlen. Zur Vermeidung von steuerumgehenden Gestaltungen ist das so genannte Verwaltungsvermögen von der Begünstigung ausgenommen.
Die Reform der Erbschaftsteuer führt insbesondere bei den Erben von Kapitalvermögen zu deutlich höheren Belastungen, birgt in Form des Verwaltungsvermögens neuartige Steuerfallen und schränkt die Möglichkeiten zur betriebswirtschaftlich sinnvollen Umgestaltung des ererbten Unternehmens erheblich ein. Damit geraten Alternativen wie die Stiftung in den Fokus der Nachfolgeüberlegungen. In dem Workshop wird besprochen, welche Möglichkeiten eine Stiftung für die sinnvolle Nachfolgeplanung bietet. Ist eine Stiftung als Unternehmensträgerin geeignet? Wie ist die Stiftungsorganisation einer unternehmensverbundenen Stiftung zu gestalten? Wie wirkt sich die Reform der Erbschaftsteuer auf bestehende und neu zu gründende Familienstiftungen aus?
Bei der Frage, welche Möglichkeiten eine gemeinnützige Stiftung bietet, sind auch die Auswirkungen der ab 2009 geltenden 25 % betragenden Abgeltungssteuer auf Zinserträge zu bedenken. Steuerpflichtige, die überwiegend Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen und die Errichtung einer steuerbegünstigten Stiftung erwägen, können den gerade im Jahr 2007 auf 1 Mio. Euro erhöhten Sonderausgabenabzug für die Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung nicht mehr geltend machen, da ein Sonderausgabenabzug im Rahmen der Abgeltungssteuer nicht mehr vorgesehen ist. Im Jahr 2008 besteht daher im besonderen Maße ein Zwang zur Steuerplanung für Stiftungen und Stifter.
Herr Henning Kley, Direktor des Private Wealth Managements der Deutschen Bank AG, Frankfurt a.M., wird aus Sicht der Praxis in das Thema einführen. Herr Prof. Dr. Reinhard Pöllath, Gründungspartner der auf Private Equity, Stiftungsrecht und Trusts spezialisierten Kanzlei P+P Pöllath + Partners, München, wird den Einsatz von Stiftungen in der Unternehmensnachfolge erörtern. Die Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform auf die Besteuerung von Familienstiftungen wird Herr Prof. Dr. Georg Crezelius, Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und der Experte für Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, darstellen. Prof. Dr. Anne Röthel, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht, Bucerius Law School, Hamburg, spricht über den Einfluss der geplanten Erbrechtsreform auf Stiftungen.
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