„The Importance of German Corporate Law in the Debate Over Corporate Personhood in the US“

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Vortrag von Kent Greenfield ist Professor an der Boston College Law School

Organisiert vom Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht.

Kent Greenfield ist Professor an der Boston College Law School, wo er zum Gesellschaftsrecht, Verfassungsrecht und zur ökonomischen Analyse des Rechts lehrt, forscht und publiziert. Seine Auffassung zur aktuell vieldiskutierten Frage einer Geltendmachung von Grundrechten durch Körperschaften findet sowohl in der Lehre, als auch in der breiten Öffentlichkeit viel Beachtung und gründet unter anderem auf einer differenzierten Auseinandersetzung mit Steuerungsmechanismen im deutschen Gesellschaftsrecht. Im Anschluss an die Veranstaltung gibt es die Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion bei Brezeln & Wein.

Weitere Information entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung. Als kleiner Vorgeschmack mag folgender Artikel dienen: http://www.washingtonmonthly.com/magazine/januaryfebruary_201/features/let_us_now_praise_corporate_pe053466.php?page=all 

Wir bitten um Anmeldung per E-Mail (iukr(at)law-school.de) bis zum 11. Mai 2015 und freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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