Unser Weg

Ein Wagnis wird zum Erfolg


Im Jahr 2000 gründete die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS die Bucerius Law School – Deutschlands erste private Hochschule für Rechtswissenschaft. Warum?

Eine Hochschulgründung für ein zeitgemäßes Jurastudium

Seit Jahrzehnten hatte es Forderungen nach einer Modernisierung des Jurastudiums gegeben. Die Europäisierung und Globalisierung von Wirtschaft und Recht in den 1990er Jahren machte Reformen noch dringlicher. Konkrete inhaltliche Neuerungen und eine Lösung für die überfüllten Jura-Studiengänge blieben aus.
 

Eine Hochschule mit Vorbildcharakter

Die Gründer der Bucerius Law School wollten eine Hochschule mit Vorbildcharakter schaffen: Nah an der Praxis, international und in Forschung und Lehre exzellent. Ziel war eine neue Hochschule, die das Ideal der Einheit von Forschung und Lehre verwirklicht, an der engagierte Lehre die gleiche Wertschätzung erfährt wie die Forschung. Ein strukturiertes Studium, das Raum für ergänzende Studieninhalte schafft und in der vorgesehenen Zeit absolviert werden kann.

Angeregt und ermutigt durch das Ziel der Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums („Bologna-Prozess“) wurden diese Ziele im Rahmen eines Bachelor in Rechtswissenschaft (LL.B.) verwirklicht, der gleichzeitig die Anforderungen der staatlich geregelten Juristenausbildung erfüllt. 

Die Gründung dieser neuen Hochschule war ein Wagnis für eine Stiftung, die noch keine Erfahrung mit dem Betrieb einer Hochschule hatte. Aber der Mut wurde belohnt.  

Exzellente Lehre und Forschung mit ausgewählten Studierenden und talentiertem wissenschaftlichen Nachwuchs

Wie schafft es eine Hochschule dauerhaft, sehr hohen Ansprüchen gerecht zu werden und exzellent zu sein? Eine wegweisende Entscheidung bei der Gründung war die Einführung eines anspruchsvollen Auswahltests: Ein intensives schriftliches und mündliches Auswahlverfahren prüft seitdem nicht nur Eignung sondern auch Motivation der Bewerber:innen für eine herausforderndes Jurastudium. Dies ist der Garant für niedrige Abbrecherquoten und hohe Studienleistungen.   

Große Gestaltungsspielräume, möglichst wenig Bürokratie sowie Förderprogramme schaffen Exzellenz in Lehre und Forschung. Die Bucerius Law School sieht sich als besonders attraktiver Ort für motivierte und engagierte Jurastudierende, Rechtswissenschaftler:innen und Praktiker:innen. So entsteht ein Ort der Kreativität und gegenseitiger Inspiration.  

Eine starke Gemeinschaft in einem großen Netzwerk

Der besondere Geist der Hochschule besteht in einer Gemeinschaft aller Mitglieder der Hochschule, die den persönlichen Studien- und Forschungserfolg und den Erfolg der Hochschule als Ganzes als ein gemeinsames Ziel begreifen.  

Die Studierenden, die Stiftung und das große Netzwerk der Förderer und Spender bilden eine starke Gemeinschaft, die auch die Finanzierung der Hochschule und des besonderen Studienangebots ermöglicht. Die Einführung von Studienbeiträgen war ein mutiger Schritt in einem Land, in dem der kostenlose Zugang zur universitären Bildung selbstverständlich ist. Die Gründer waren der Überzeugung, dass Studienbeiträge als Qualitätsgarantie dienen und der beste Weg sind, optimale Studienbedingungen zu schaffen. Dabei war klar, dass weder Gewinne erzielt noch Einzelinteressen bedient würden. Das oberste Ziel waren exzellente Studienbedingungen für besonders leistungsbereite und talentierte Studierende. 

Um den Zugang unabhängig von der Finanzierung der Studienbeiträge zu ermöglichen, gibt es seit Gründung den von einer starken Gemeinschaft getragenen Umgekehrten Generationenvertrag, bei dem die Beiträge erst nach dem Berufsstart anfallen und die Höhe der Rückzahlungen von der Höhe des Einkommens abhängig sind. Geringe oder ausbleibende Rückzahlungen Einzelner werden abgefedert durch die Zahlungen derer mit hohem Einkommen. Ein Solidarmodell, das die Gemeinschaft der Studierenden und Absolvent:innen zeigt.  

Mut und Verantwortung – im Sinne des Stifters

Der Mut zur Veränderung, der die Gründung der Hochschule erst ermöglicht hat, ist noch heute Ansporn und Verpflichtung zugleich. Neue Herausforderungen gibt es genug: Die Digitalisierung prägt den Wandel in Studium und Beruf. Auch bei diesem Thema ist die Bucerius Law School an vorderster Stelle dabei, neue Lösungen zu suchen und den Wandel zu gestalten.   

Die Hochschule fühlt sich dem Stifter Gerd Bucerius zu mehr verpflichtet als exzellenter Lehre und Forschung. Sie bildet offene und kritikfähige junge Menschen aus, die bereit sind, ihre Talente weiterzuentwickeln und ihre Fähigkeiten in den Dienst der Gesellschaft zu stellen. Das vielfältige soziale, politische und gesellschaftliche Engagement der Studierenden zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.  

"Gerd Bucerius wäre von der Bucerius Law School begeistert. Nur eines würde ihn, der sehr uneitel war, vielleicht stören: dass sie seinen Namen trägt."
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt, ehemals Vertrauter von Gerd Bucerius, heute Ehrenpräsident der Bucerius Law School
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