Institut für Medizinrecht

Über das Institut

Herzlich willkommen auf den Seiten des Instituts für Medizinrecht (IMR) an der Bucerius Law School. Das IMR beruht auf einem Beschluss des Senates der Bucerius Law School vom 15. November 2017. Mit ihm wurde die bis dahin an der Bucerius Law School agierende Initiativgruppe Medizinrecht in ein satzungsmäßig organisiertes eigenständiges Institut umgewandelt, das mit einer Reihe starker Unterstützern aus Medizin und Rechtswissenschaft tätig werden kann.

Das Institut, das von einem interdisziplinär besetzten akademischen Beirat unterstützt wird, soll eine Basis für die gemeinsame Arbeit insbesondere zwischen Juristinnen und Juristen, Medizinerinnen und Medizinern, Ethikern und Ökonomen schaffen. Ziel ist es, ein leistungsfähiges und für alle Beteiligten ausgewogenes Recht des Gesundheitswesens mitzugestalten und die verantwortungsvolle Tätigkeit der Heilberufe vertrauensvoll zu begleiten.

In der Forschung sollen die zahlreichen Schnittstellenthemen der verschiedenen juristischen Disziplinen auch unter Einbeziehung externer Forschenden durch eine fruchtbare Zusammenarbeit vor einer eindimensionalen Betrachtung bewahrt werden. Dies bedingt ebenso eine verstärkt interdisziplinäre Durchdringung der zahllosen Fragen der Querschnittsmaterie Medizinrecht. Hier ist in erster Linie an die Kooperation mit Ärztinnen und Ärzten und medizinischen Einrichtungen, ebenso zum Beispiel aber auch die Zusammenarbeit mit Ethikkommissionen, kaufmännischem Personal medizinischer Einrichtungen oder betroffenen Patientinnen und Patienten zu denken. Promotionen im Medizinrecht werden unter anderem durch die geschaffenen Stellen gefördert und – soweit tauglich – in eine qualitativ hochwertige Schriftenreihe eingegliedert.

In der Lehre ist den Gründern daran gelegen, das faszinierende Gebiet des Medizinrechts den Studierenden der Bucerius Law School und der kooperierenden medizinischen Einrichtungen nahezubringen. Dies soll mit verschiedenen und regelmäßig interdisziplinär angelegten Lehrangeboten und durch die Möglichkeit zur Teilnahme an regelmäßigen Vorträgen und Symposien zum Medizinrecht ins Werk gesetzt werden. Zudem soll die juristische und medizinische Praxis durch Seminare für Fachanwältinnen und Fachanwälte und Medizinerinnen und Mediziner unterstützt werden.

Kontakt

Institut für Medizinrecht
Bucerius Law School
Jungiusstr. 6
20355 Hamburg

medizinrecht(at)law-school.de
Tel.: (040) 30706-151 oder
Tel.: (040) 30706-240

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