15. Jahrestagung der Arbeitsgruppe EIAS

Rechtsvergleichender Blick auf Whistleblowing und Geheimnisschutz

Privatrecht III / Forschung & Fakultät |

Die Arbeitsgruppe "EIAS – Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS)" veranstaltet seit vielen Jahren rechtsvergleichende Tagungen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Seit 2014 finden die Tagungen als „Seminar der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V.“ statt.

Die 15. EIAS-Tagung, die am 14. und 15. Februar 2020 an der Bucerius Law School stattfand, widmete sich dem sehr aktuellen Generalthema "Whistleblowing und Geheimnisschutz" und beleuchtete vor allem das Whistleblowing aus der Perspektive des europäischen, des deutschen, des britischen und des japanischen Arbeits- und Sozialrechts.

Die spannenden Vorträge von Dr. Simon Gerdemann (Georg August-Universität Göttingen), Dr. Laura Schmitt (Universität Hamburg), David Reade QC (Littleton Chambers, London) und Professor Dr. Yumiko Kuwamura (Universität Tōhoku, Sendai) mündeten in kontroverse Diskussionen, die am Ende immer wieder die große Frage, wie der Schutz des Whistleblowers einerseits und das Unternehmensinteresse an Geheimnisschutz andererseits angemessen miteinander abzuwägen sind. Dr. Regine Winter (Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt) und Nicola Behrend (Richterin am Bundessozialgericht, Kassel) referierten außerdem über aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Arbeitsrecht und im Sozialrecht.

Beendet wurde die Veranstaltung im voll besetzten Heinz Nixdorf-Hörsaal mit einer spannenden Podiumsdiskussion, in der es vornehmlich um praktische Erfahrungen von und mit Whistleblowern und Hinweisgebersystemen in der Praxis ging und an der Annegret Falter (Whistleblower Netzwerk e.V., Berlin), Julia Kahlenberg (Pohlmann & Company, München) und Boris Karthaus (IG Metall, Frankfurt am Main) teilnahmen.

Bei einem feierlichen Abendessen im Literaturhaus kam auch der gesellige Austausch zwischen den Tagungsteilnehmern nicht zu kurz. Die nächste Tagung wird im Februar 2022 stattfinden.

Der Beirat von EIAS dankt dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. für die freundliche finanzielle Unterstützung. Weitere Informationen zu EIAS finden Sie hier: www.eias.de

 

 

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