Sektorkopplung

Um die Umstellung auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und so die (inter-)nationalen Klimaziele zu erreichen, bedarf es innovativer Technologien. Dabei setzen Politik und Wirtschaft besonders auf Sektorkopplung.

    Was ist Sektorkopplung?

    Unter Sektorkopplung versteht man die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über die Stromversorgung hinaus auch in anderen Sektoren, also bei Mobilität und Wärmeversorgung sowie in der Industrie. Dadurch werden Treibhausgasemissionen sektorenübergreifend reduziert.

    Ziel der Sektorkopplung ist es, die volatile Produktion erneuerbarer Energien und die schwankenden Belastungen des Stromnetzes auszugleichen.

    Beispiel 1: Elektromobilität

    Mit erneuerbar erzeugtem Strom lassen sich fossile Energieträger auch im Verkehrssektor ersetzen. Darüber hinaus kann die Batterie von Elektroautos als Stromspeicher genutzt werden.

      Beispiel 2: Wasserstoff

      Auch „grüner“ Wasserstoff soll zukünftig verstärkt Sektoren koppeln: In Power-to-Gas-Anlagen wird Strom in „grünen“ Wasserstoff umgewandelt, der beliebig im Wärme-, Mobilitäts- und Industriesektor einsetzbar ist.

        Rechtsrahmen für Sektorkopplungstechnologien schaffen - eine große Herausforderung

        Der Bund hat das Potential von Sektorkopplungstechnologien grundsätzlich erkannt: Bereits 2009 erließ die Bundesregierung den nationalen Entwicklungsplan „Elektromobilität“; im Juni 2020 verkündete die Bundesregierung die Nationale Wasserstoffstrategie, in der Wasserstoff eine „zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung und Vollendung der Energiewende“ zugeteilt wird.

        Gesetzlich näher geregelt ist bei der Sektorkopplung bislang nur die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Elektromobilität wird im derzeitigen Energiewirtschaftsgesetz im Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur nur vereinzelt adressiert. Auch für die Produktion und Verwertung von Wasserstoff bestehen im Energierecht nur in Ansätzen Regelungen, die darüber hinaus mit dem vom Bund geplanten Förderprogramm nicht vereinbar sind.

        Es gehört zu den großen Herausforderungen der kommenden Jahre, einen Rechtsrahmen für Sektorkopplungstechnologien zu schaffen, der eine Verbreitung der Technologien und damit nicht zuletzt auch Klimaneutralität bis 2050 ermöglicht.

        Ausblick: Forschungs- und Kooperationsbedarf

        Über die aktuellen Forschungsvorhaben hinaus besteht Forschungsbedarf beispielsweise zu beihilferechtlichen und vergaberechtlichen Fragestellungen; auch rechtsvergleichend ist nach Anregungen zu suchen. Angesichts steuerrechtlicher sowie vertrags- und haftungsrechtlicher Probleme, etwa bei Stromspeichern, bietet sich zudem eine intradisziplinäre Zusammenarbeit an. Da vieles von technischen Gegebenheiten und Entwicklungen abhängt, liegt auch ein interdisziplinärer Forschungsansatz nahe.

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