Über das Institut

Das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen wurde am 28. September 2001 unter der kommissarischen Leitung von Professor Dr. Peter Rawert gegründet. Am 1. April 2002 übernahm Professor Dr. W. Rainer Walz die Leitung des Instituts und gab ihm in den Folgejahren seine heute einmalige Prägung als Bindeglied zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik. Nach dem plötzlichen Tod von Professor Dr. W. Rainer Walz im Sommer 2006 führten Professor Dr. Dieter Reuter und Rechtsanwalt Dr. Andreas Richter das Institut kommissarisch weiter. Seit dem 1. April 2007 ist Professor Dr. Birgit Weitemeyer Direktorin des Instituts.

Das Institut übernimmt mit seiner Arbeit Verantwortung für die Weiterentwicklung des Rechts der gemeinnützigen Organisationen in Deutschland und Europa. Es versteht sich über seine wissenschaftlichen Aufgaben hinaus als eine politikberatende Institution.

Darüber hinaus leistet das Institut interdisziplinäre Forschungsarbeit, indem besonders Erkenntnisse der Ökonomie und der Sozialwissenschaften zum philantrophischen Handeln einbezogen werden. Das Institut unterhält regen Kontakt zu ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und organisiert wissenschaftliche Symposien mit internationaler Besetzung.

Schwerpunkte der Institutsarbeit sind Forschungsaufgaben im Bereich des Rechts der gemeinnützigen Organisationen. Neben den gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zum Stiftungs- und Vereinsrecht sowie dem Recht der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften bildet das steuerrechtliche Gemeinnützigkeitsrecht einen wesentlichen Themenschwerpunkt.

Tätigkeitsbericht

Mitwirkende

Direktorium

Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen
Bucerius Law School
Jungiusstraße 6
20355 Hamburg

Tel.: (040) 3 07 06 – 270 (Sekretariat)
Fax: (040) 3 07 06 – 275
E-Mail: birgit.weitemeyer(at)law-school.de

Zum Profil

Alexander Hänert

Alexander Hänert, LL.B.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Dr. Emily Plate-Godeffroy

Redaktion npoR

Maximilian Steffen, LL.B.

Redaktionsleitung npoR

Beirat

Professor Dr. Michael Droege

Michael Droege ist Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungs- und Kirchenrecht sowie Steuerrecht an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen. Nach einem Studium der Rechtswissenschaft und Promotion in Bielefeld erfolgte seine Habilitation in Frankfurt am Main. Er hat an der Universität Osnabrück und der Johannes Gutenberg Universität Mainz gelehrt. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Verfassungs- und Steuerrecht, im Nonprofit-Recht und im Religionsverfassungs- und Kirchenrecht.

Professor Dr. Rainer Hüttemann

Jahrgang 1963. Studium der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften in Bonn als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. 1989 1. juristische Staatsprüfung OLG Köln, 1990 steuerrechtliche Promotion in Bonn bei Prof. Dr. Brigitte Knobbe-Keuk, 1990 bis 1993 Rechtsreferendariat OLG Köln (Stagen u.a. am Bundesfinanzhof in München und in einer Steuerrechtskanzlei in Rom), 1991 Diplom-Volkswirt (Universität Bonn), 1993 Assessorexamen LJPA Düsseldorf. Von 1993 bis 1998 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Steuerrecht der Universität Bonn. WS 1997/1998 Habilitation an der Universität Bonn. Von 1998 bis 2004 o. Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Osnabrück. 2004 Berufung an die Universität Bonn. Seit dem WS 2004/2005 o. Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Bilanz- und Steuerrecht an der Universität Bonn und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht. Von 2002 bis 2011 Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Seit 2002 Vorstandsmitglied des Fachinstituts der Steuerberater e.V. Von 2014 bis 2016 Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn. Seit 2002 Mitglied, seit 2016 Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft. Gutachter des 72. Deutschen Juristentages (Abteilung F: Recht der Non-Profit-Organisationen).

Professor Dr. Dominique Jakob, M.I.L. (Lund)

Prof. Dr. iur. Dominique Jakob, M.I.L. (Lund), studierte Rechtswissenschaften in Augsburg, München und Lund (Schweden). Er habilitierte sich mit der Schrift «Schutz der Stiftung – Die Stiftung und ihre Rechtsverhältnisse im Widerstreit der Interessen» und besitzt die Lehrbefugnis für die Fächer «Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Zivilverfahrensrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Steuerrecht». Seit 2007 ist er Inhaber eines Lehrstuhls für Privatrecht an der Universität Zürich, wo er 2008 das «Zentrum für Stiftungsrecht» sowie 2010 den «Zürcher Stiftungsrechtstag» ins Leben gerufen hat. Seine Forschungs- und Beratungsschwerpunkte liegen in der (internationalen) Nachlassplanung und Vermögensgestaltung sowie im nationalen und internationalen Stiftungsrecht. Er ist ein gefragter Publizist und Referent im In- und Ausland, Mitglied von Organen verschiedener Institutionen sowie Berater von Regierungen, Finanzinstituten, Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Privatpersonen und Familien. 2015 gründete er die Kanzlei Jakob Studen Partner in Zürich.

Professor Dr. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz)

Frau Univ.-Prof. Susanne Kalss war 2000 bis 2003 Professorin für Privatrecht an der Universität Klagenfurt. Seit 2003 ist sie am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien tätig und betreut dort vor allem das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. 2000 erhielt sie den START-Preis des FWF für ein Forschungsprojekt über Kapitalgesellschaften. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Stiftungsrecht. Seit mehreren Jahren veranstaltet sie den Österreichischen Aufsichtsratstag an der WU und den Familienunternehmertag auf Stift Göttweig. Sie ist (Mit-)Autorin zahlreicher Fachpublikationen, etwa des „Österreichischen Gesellschaftsrechts“, „Handbuch des Familienunternehmens“ und „Kapitalmarktrecht“, und Herausgeberin der Zeitschrift „Der Gesellschafter (GesRZ)“ und Mitglied des Herausgeberbeirats mehrerer in- und ausländischer Zeitschriften. Frau Kalss ist (Mit-)Herausgeberin des Handbuches für den Vorstand (2017) und des Handbuches für den Aufsichtsrat (2016).

Professor Dr. Karl-Heinz Paqué

1975-80 Studium der Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Saarbrücken und Kiel sowie der University of British Columbia, Vancouver (Kanada); Diplom-Volkswirt 1980 in Kiel, 1981-82 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel, Forschungsgruppe Staat und Wirtschaft (Leitung: Prof. Roland Vaubel) 1982-83 Research Fellow am Center for Study of Public Choice, Blacksburg, Virginia, U.S.A. (Leitung: Prof. James Buchanan); Förderung durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst, 1983-86 Wissenschaftlicher Assistent in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel (Lehrstuhl: Prof. Herbert Giersch); Promotion 1986 (summa cum laude), 1986-89 Hochschulassistent (C 1) in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel; Mitglied im Berufungsausschuss, 1990 Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft, 1991-96 Leiter der Forschungsabteilung I Wachstum, Strukturpolitik und internationale Arbeitsteilung im Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel (Nachfolge: Prof. Juergen Donges), 1995 Habilitation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel (Lehrbefähigung im Fach Volkswirtschaftslehre); 1996 Ruf an die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (primo loco), seit WS 96/97 Professor für Volkswirtschaftslehre (C4) an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg; Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Internationale Wirtschaft, seit 16. Mai 2002 MdL Sachsen-Anhalt, Mai 2002 bis April 2006 Minister der Finanzen des Landes Sachsen Anhalt, Mitglied des Bundesrates, Stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses.

Dr. Andreas Richter, LL.M. (Yale)

Auf dem Gebiet des Stiftungsrechts publiziert Richter seit fast 20 Jahren. In seiner von Prof. Reinhard Zimmermann (Max-Planck-Institut Hamburg) betreuten historisch-rechtsvergleichenden Dissertation „Rechtsfähige Stiftung und Charitable Corperation“ beschäftigte sich Richter mit der Ausprägung des modernen Stiftungsbegriffs im deutschen und US-amerikanischen Recht. Richter ist Herausgeber des im Beck Verlag erscheinenden Handbuchs des Stiftungsrechts und Autor zahlreicher weiterer Veröffentlichungen (vgl. www.pplaw.com). Führende deutsche Familienunternehmer, Family Offices und Stiftungen bilden heute den Mandantenstamm von Andreas Richter. Richter gilt seit Jahren als bewährter rechtlicher, steuerlicher und strategischer Berater privater Großvermögen. Auf Nachfolgefragen spezialisierte Berufskollegen benannten ihn mehrmals als einen der weltweit führenden Berater privater Großvermögen. 2013 wurde er in die International Academy of Estate and Trust Law aufgenommen (www.international-academy.org/). In seiner Sozietät P+P Pöllath + Partners wirkt Richter im Management Board mit. Seit 2002 engagiert er sich als Mitgründer und Geschäftsführer des Berliner Steuergespräche e.V. (www.berlinersteuergespraeche.de) für verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen. Mit der Universität Münster konzipierte er zudem den berufsbegleitenden Studiengang „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ (www.uni-muenster-llm.de), in dessen Executive Board er den Vorsitz inne hat. Richter war langjähriges Mitglied im Beirat des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Seit 2013 ist er Vorsitzender der von ihm mit initiierten Arbeitsgemeinschaft steuerpflichtiger Stiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Seit 2010 arbeitet Richter ehrenamtlich im Vorstand der Hamburger Hermann Reemtsma Stiftung mit. Er ist verheiratet und hat drei Söhne.

Professor Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt

Karsten Schmidt, 1939 geboren, ist Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrecht an der Bucerius Law School. Von 2004 bis 2012 war er Präsident der Bucerius Law School. Er studierte Rechtswissenschaften - daneben anfangs Geisteswissenschaften - in Kiel und München. Die Staatsexamina legte er 1965 in Schleswig und 1969 in Hamburg ab. 1972 wurde er mit einer gesellschaftsrechtlichen Arbeit promoviert, 1975/1976 für die Fächer Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilprozessrecht bei der Universität Bonn habilitiert. Nach einer Professur in Göttingen war er von 1977 bis 1997 Professor an der Universität Hamburg und Direktor des Seminars für Handels-, Schiffahrts- und Wirtschaftsrecht. Seit 1997 war Karsten Schmidt Professor an der Universität Bonn und Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht (emeritiert 2004).Bis zur Gründung der Akademie der Wissenschaften in Hamburg war er Mitglied der Joachim Jungius Gesellschaft der Wissenschaften, Hamburg, und ist seit 2005 Seniormitglied der Akademie. Er ist Mitglied der der Academia Scientiarum et Artium Europaea, Salzburg, außerdem Honorary Fellow des Institute for Advanced Legal Studies, London, korrespondierendes Mitglied der Academia Nacional de Derecho y Ciencias Sociales, Cordoba/Argentinien sowie Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Instituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW), Köln. Von 1987 bis 1999 war Karsten Schmidt stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender der Zivilrechtslehrervereinigung, von 1988 bis 1996 Fachgutachter der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Außerdem ist er seit 1984 Mitglied des Vorstandes und seit 1986 des Kuratoriums der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS, Hamburg, sowie seit 1992 Vizepräsident des Übersee-Club, Hamburg. Er ist Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht (ZHR), Mitherausgeber der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) sowie Mitglied des Editorial Board des International and Comparative Corporation Law Journal. Er ist Verfasser von Lehrbüchern (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht), Kommentaren und zahlreichen Aufsatzveröffentlichungen. Er ist Ehrendoktor der Universitäten Athen und Wien (2002) sowie der Leuphana (2012) und Träger des vom Hamburgischen Anwaltverein vergebenen Emil von Sauer-Preises 2005 sowie des Dr.-Günther-Buch-Preises 2009 der Buch-Gedächtnisstiftung Hamburg. 2006 wurde ihm vom Bundespräsidenten das Bundesverdienstkreuz Erster Klasse verliehen. Auslandsaktivitäten u. a. in Spanien, Griechenland, Argentinien und China.

Rolf Hunck

Nach Abschluss der Banklehre bei der Deutschen Bank in Hamburg 1966 war Rolf Hunck bis 1970 in der Anlage- und Vermögensberatung tätig, 1970 Handlungsbevollmächtigter, 1970-1978 Abteilung Vermögensanlagen, Börsenabteilung, ab 1974 Prokurist, 1978-1981 Abteilung Vermögensanlagen, Filial- und Zweigstellenbetreuung, ab 1982 Abteilungsdirektor, 1982-1993 Leitung der Abteilung Anlage- und Vermögensberatung, ab 1986 stellvertretender Direktor und ab 1993 Direktor, 1994-1999 Mitglied der Geschäftsleitung der Deutschen Bank AG in Hamburg. Als Direktor in diesem Hauptfilialbezirk ist er für das gesamte Börsen- und Fondsgeschäft sowie für den Geschäftsbereich Privatkunden Anlagemanagement zuständig, seit 1.6.1999 Geschäftsleitung Deutsche Bank Region Nord und verantwortlich für den Bereich Private Banking, seit Dezember 2001 Mitglied des Private Banking Deutschland Executive Committee und von Mai 2002 bis 2010 Mitglied der Geschäftsleitung Deutschland Private Wealth Management. 2010 bis 2013 war Rolf Hunck Senior Executive Consultant, Deutsche Bank AG. Er ist verheiratet und hat drei Kinder.

Prof. Dr. W. Rainer Walz, LL.M. (Berkeley) †

W. Rainer Walz, der am 16. Juli 2006 bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen ist, war seit April 2002 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht und Direktor des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen.

Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte Walz von 1962 bis 1967 in Köln und Tübingen. 1968 folgte der Abschluss eines LL.M. an der University of California in Berkeley mit seiner Arbeit zur Enteignungsentschädigung. Im Jahr 1972 legte Walz das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Von 1969 bis 1972 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter, später Assistent bei Professor Dr. Friedrich Kübler an den Universitäten Gießen und Konstanz. 1972 wurde Walz mit der Arbeit "Der Schutzinhalt des Patentrechts im Recht der Wettbewerbsbeschränkungen" bei Prof. Dr. Ludwig Raiser, Universität Tübingen, promoviert. Die Arbeit wurde mit dem Preis der juristischen Fakultät bedacht.

1973 schrieb Walz den ersten ausführlichen Beitrag im deutschen Sprachraum zur später stark expandierenden ökonomischen Analyse des Rechts in der Festschrift für Ludwig Raiser. Zu dieser Zeit fing er an, sich stark für die Querverbindungen von Steuerrecht und Zivilrecht zu interessieren. Von 1976 bis 2002 war er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft II (Reformierte Juristenausbildung) der Universität Hamburg. Dort richtete er den ersten unternehmensteuerrechtlichen Wahlschwerpunkt an deutschen Universitäten ein, wobei insbesondere der Lehraustausch mit dem Finanzgericht Hamburg gepflegt wurde. 1984 bis 1988 war er Vizepräsident des Hamburger Ausbildungs- und Prüfungsamtes für die Einstufige Juristenausbildung. Wissenschaftlich beschäftigte er sich in dieser Zeit insbesondere mit der Integration von Rechtswissenschaft und Ökonomie und mit den Übergängen von Zivil- und Steuerrecht. Später kamen eine stärkere Befassung mit dem Bilanzrecht und noch später mit dem Stiftungszivil- und -steuerrecht dazu. Walz absolvierte Forschungsaufenthalte von mehreren Monaten in Berkeley in Kalifornien und einen sechswöchigen Lehraufenthalt an der National University of Law in Bangalore, Indien.

Walz engagierte sich außerhalb der Bucerius Law School im Rahmen des Erasmus Programms Law and Economics. Er war Mitglied bei der Deutschen Zivilrechtslehrervereinigung, der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft für Rechnungslegungstheorie beim Verein für Socialpolitik, dem Bundesverband Deutscher Stiftungen und beim Deutschen Juristentag, für den er im Jahr 1980 das Gutachten zur Notwendigkeit einer Unternehmensteuerreform verfasst hat.

Zu Ehren von W. Rainer Walz vergibt das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit Organisationen jedes Jahr den W. Rainer Walz-Preis, eine Ehrung für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Prof. Dr. Dieter Reuter †

Dieter Reuter, kam am 17. März 2016 bei einem tragischen Verkehrsunfall ums Leben. Er war von 2006-2007 kommissarischer Direktor des Instituts für Stiftungsrecht und anschließend Mitglied des Beirats des Instituts.

Dieter Reuter, 1940 geboren, studierte Rechtswissenschaften in Münster und Berlin. Staatsexamina legte er 1965 in Hamm und 1968 in Düsseldorf ab. 1967 wurde er mit einer Arbeit im Schnittpunkt von Familienrecht und Verfassungsrecht promoviert, 1972 für die Fächer Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht an der Universität Bielefeld habilitiert. 1974 wurde er Ordinarius für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. 1978 bis 1985 war er in gleicher Funktion an der Universität Tübingen tätig. Von 1985 bis 2006 lehrte er als geschäftsführender Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Kiel. Weitere Rufe an die Universitäten Göttingen und Bielefeld hat Prof. Reuter abgelehnt. Seit 2006 war er emeritiert. In der Kieler Zeit war er im zweiten Hauptamt Richter am OLG Schleswig. Er war Mitglied der Joachim Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften in Hamburg. Er war 1992 bis 1996 (Ersatz-Fachgutachter) der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 1984 war er Gutachter (Wirtschaftsrechtliche Abteilung), 1996 Referent (Arbeitsrechtliche Abteilung) des Deutschen Juristentags. Dem Non-Profit-Recht war Prof. Reuter als Kommentator des Vereins- und Stiftungsrecht im Münchener Kommentar zum BGB und als Autor zahlreicher vereins- und stiftungsrechtlicher Aufsätze verbunden. Dieter Reuter ist am 17. März 2016 verstorben.

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