Kosten | Finanzierung | Stipendien

An der Bucerius Law School studieren die, die etwas leisten wollen. Nicht nur die, die es sich leisten können.


Wer im Auswahlverfahren erfolgreich ist, soll an der Bucerius Law School studieren können — unabhängig von finanziellen Mitteln.

Deshalb fallen während des Studiums keine Studiengebühren an. Diese werden erst nach Eintritt in das Berufsleben fällig.

Heute studieren, morgen bezahlen

Dank der Studienfinanzierung nach dem Prinzip des Umgekehrten Generationenvertrags (UGV) zahlst du deine Studiengebühren erst nach Eintritt ins Berufsleben.

SO FUNKTIONIERT DER UGV 

Stipendien für die Finanzierung deines Studiums

Stipendien haben gegenüber Finanzierungsangeboten einen großen Vorteil: sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Es lohnt sich daher immer, sich ausführlich zu informieren.

Stipendien lassen sich einteilen in:


In manchen Fällen lassen sich Stipendien auch mit Finanzierungsmodellen wie dem UGV oder BAföG kombinieren.

Wir ermutigen dich ausdrücklich — insbesondere wenn du noch zweifelst, ob die Bucerius Law School etwas für dich ist — dich über die unten stehenden Stipendienangebote zu informieren.

Jura-Stipendium der Bucerius Law School

Mit Vollstipendien für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten fördern wir die Vielfalt auf unserem Campus.

Dr. Willy Rebelein-Stipendien

Die Dr. Willy Rebelein-Stiftung vergibt Voll- oder Teilstipendien zur Finanzierung der Studienbeiträge für Studierende mit Behinderung.

Deutschland-Stipendien

Das einkommensunabhängige Deutschlandstipendium fördert Studierende mit 300 Euro pro Monat und ist mit BAföG kombinierbar.

Stipendien der Begabtenförderungswerke

Die insgesamt 13 Begabtenförderwerke in Deutschland fördern besonders leistungsstarke und begabte Studierende.

Stipendien für die Bewerbung

Der Bucerius Alumni e.V. übernimmt für dich die Kosten für das Bewerbungsverfahren und den Erwerb des Sprachzertifikats.

Auslandsstipendien

Auch für das obligatorische Auslandstrimester stehen verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.


Direkt zahlen?

Solltest du die Möglichkeit haben deine Studiengebühren bereits während des Studiums zu zahlen, ist dies natürlich auch möglich.

Mehr erfahren


 

Arbeiten während des Studiums

Mehr als 200 Studierende der Bucerius Law School jobben als studentische Hilfskräfte direkt an der Hochschule und verdienen so bis zu 520,- Euro im Monat dazu.

Die Stellenangebote werden regelmäßig im Intranet der Hochschule veröffentlicht.

Mögliche Tätigkeitsbereiche sind u.a.

  • Lehrstühle
  • Wissenschaftliche Zentren
  • Bibliothek
  • Empfang
  • Event-Management
  • Hochschulkommunikation
  • IT
  • Labor für innovative Lehrmethoden

Die Stellen sind beliebt, weil sie die Möglichkeit bieten, neben dem Studium Einblicke in andere Tätigkeitsfelder der Hochschule oder sogar in die juristische Forschung zu erhalten. Trotzdem sind die Chancen generell gut, einen Job als studentische Hilfskraft zu ergattern.

Die Arbeitszeiten sind in der Regel flexibel gestaltet, so dass sich die Tätigkeiten gut mit intensiveren Phasen im Studium wie den Prüfungszeiten oder der Bachelorarbeit kombinieren lassen.

Natürlich sind auch andere Nebenjobs außerhalb der Hochschule denkbar, z.B. bei Kanzleien, solange sie dir genügend Zeit für das Studium lassen. 

Fragen zur Finanzierung deines Studiums?

Wir sind für dich da!

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Der "Newsletter Jurastudium" informiert dich während des Bewerbungsverfahrens mindestens monatlich über alles rund um deine Bewerbung für das Jurastudium.

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