Law Clinic

Gemeinnützige studentische Rechtsberatung

Was ist die Law Clinic?

Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere, insbesondere wenn schon der Zugang zum Recht am Geld scheitert. In der Law Clinic beraten StudentInnen der Bucerius Law School unter der Supervision von ehrenamtlich tätige AnwältInnen mittellose Ratsuchende, die von der Diakonie Hamburg und dem Verein Arbeit und Leben überwiesen werden.

    Entstehungsgeschichte der Law Clinic

    Die Law Clinic ist als Kooperation der Bucerius Law School und der Diakonie Hamburg entstanden. Ins Leben gerufen wurde sie 2012 von einer Gruppe engagierter Studierender und dem Integrationszentrum Hamburg-Nord der Diakonie.

    Bei einem Praktikum im Integrationszentrum hatte eine Studentin festgestellt, dass gerade den Klient*innen, die juristische Unterstützung am nötigsten gebraucht hätten, der Zugang zum Recht verwehrt war. Schwellenangst, Sprachbarrieren, psychosoziale Probleme und Angst vor unbezahlbaren Anwaltsrechnungen waren Gründe, die Menschen in Not davon abhielten, ihre Rechte geltend zu machen.

    Gemeinsam gründeten die Studierenden und die Diakonie eine der frühen Law Clinics in Deutschland. Vorbild sind die Law Clinics US-amerikanischer Hochschulen, die sich bereits seit Jahrzehnten bewährt haben. Inzwischen nutzen über 20 diakonische Beratungsstellen das Angebot der Law Clinic.

    Seit Juni 2015 werden außerdem Ratsuchende von der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit des Vereins Arbeit und Leben in der Law Clinic in arbeitsrechtlichen Fragen beraten. Die Law Clinic an der Bucerius Law School ist inzwischen aus der Hamburger Beratungslandschaft nicht mehr wegzudenken.

    Beratung für wen?

    Zu uns kommen zum Beispiel Menschen, die ihre Wohnung zu verlieren drohen, Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht haben, um ein dauerhaftes Bleiberecht kämpfen oder sich gegenüber behördlicher Willkür ohnmächtig fühlen. Viele der Klient*innen könnten ohne die Unterstützung der Law Clinic ihre Ansprüche nicht durchsetzen.

    Schwerpunkte der Beratungstätigkeit:

    • Sozialrecht
    • Aufenthaltsrecht
    • Familienrecht
    • Arbeitsrecht

    Beispielfall 1

    Eine sechsköpfige Familie war mit einer Räumungsklage konfrontiert.

    Innerhalb kurzer Zeit wurde mit Hilfe der Law Clinic eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter über den Verbleib in der Wohnung gefunden.

    Beispielfall 2

    Ein prekär beschäftigter Arbeitsmigrant hatte von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, nicht aber den ausstehenden Lohn.

    Die Intervention des Law-Clinic-Teams bewegte den Arbeitgeber dazu, dem Ratsuchenden den Lohn, die Überstunden sowie das Urlaubsgeld auszubezahlen. Darüber hinaus wurde dem Mandanten ein gutes Arbeitszeugnis ausgestellt.

    Beispielfall 3

    Eine Frau mit zwei Kindern konnte nach der Scheidung von ihrem Ehemann in ihrer Wohnung bleiben und bekommt nun vom Ex-Mann, der sie jahrelang schikaniert und bedroht hatte, Unterhalt für ihre Kinder.

    Ohne Unterstützung hätte sie sich nicht getraut, gegen ihren Ex-Mann vorzugehen.

    Umgang mit Sprachbarrieren

    Die Auslands- und Migrationserfahrung vieler StudentInnen sowie die internationale Ausrichtung der Bucerius Law School ermöglichen es zudem, dass Beratungsgespräche bei Bedarf in einer Fremdsprache geführt werden können. Über 50 % der Beratungen werden gedolmetscht.

    Vertretung vor Gericht

    Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass das Konzept der Law Clinic nicht nur eine Erstberatung, sondern bei Bedarf auch eine anwaltliche Vertretung der Mandant*innen gegenüber der jeweiligen Konfliktpartei und vor Gericht vorsieht. Derzeit beraten 22 Hamburger Rechtsanwält*innen gemeinsam mit etwa 65 Studierenden der Bucerius Law School pro bono Hilfesuchende in Rechtsangelegenheiten.

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    Die Law Clinic freut sich, im Jahr 2021 viele neue Gesichter begrüßen zu dürfen – sowohl im Orga-als auch im Legal Adviser Team.

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