Am 21. Januar 2016 fand in Erfurt der sechste Moot Court des Bundesarbeitsgerichts (BAG) statt. Daran nahmen 32 studentische Teams von insgesamt 15 deutschen Hochschulen teil. Die Bucerius Law School reiste mit drei Teams an. Es galt einen Fall mit Rechtsproblemen im Zusammenhang mit einem sogenannten Mitgliedschaftsvoluntariat bei einem Bürger- und Kulturverein zu bearbeiten. Es ging um Fragen des Arbeitnehmerbegriffs und der Berechnung von Arbeitszeit und -höhe auch vor dem Hintergrund des neuen Mindestlohngesetzes.
Leonie Schoenfelder, Paul Bülow und Philipp Castrup, alle Studenten des Jahrgangs 2012, qualifizierte sich als eines von vier Teams für das Halbfinale, in dem sie sich gegen die Uni Erlangen-Nürnberg durchsetzen konnten. Im Finale wäre es fast zu einem spannenden Nordderby gekommen. Das Team der Uni Hamburg, unter der Leitung von Gero Thole, der selbst 2012 mit der Bucerius Law School den Sieg nach Hamburg holte, musste sich jedoch leider im Halbfinale geschlagen geben. Im Finale trat die Bucerius Law School gegen das Team der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg an und holte den "Pott" zum dritten Mal an die Bucerius Law School.
Auch die beiden anderen Teams zeigten in der Vorrunde großartige Leistungen. Hannah Vahlefeld, Friedrich Schellen, Markus Wünschelbaum, Frederic Urbanek, Sebastian Tenberge und Lukas Zietlow konnten die Zuschauer durch ihre guten Argumente und leidenschaftlichen Plädoyers überzeugen.
Der besondere Dank der drei Teams gilt der Kanzlei Altenburg Rechtsanwälte für die großzügige finanzielle und ideelle Unterstützung der Fahrt nach Erfurt. Mit Dr. Tobias Schommer war auch der Hamburger Partner der Kanzlei persönlich in Erfurt anwesend, um die Studenten vor Ort zu unterstützen.