14. Jahrestagung der Arbeitsgruppe EIAS

Rechtsvergleichender Blick auf Religion und Weltanschauung im Arbeitsleben

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Die Arbeitsgruppe „EIAS – Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS)“ veranstaltet seit vielen Jahren rechtsvergleichende Tagungen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Seit 2014 findet die Tagung als Seminar der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. statt.

Die 14. EIAS-Tagung, die am 23. und 24. Februar 2018 im voll besetzten Heinz Nixdorf Hörsaal an der Bucerius Law School vom Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Hamburg und des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V., Dr. Helmut Nause, eröffnet wurde, widmete sich dem sehr aktuellen Generalthema „Religion und Weltanschauung im Arbeitsleben“ und beleuchtete die Fragestellung arbeits- und sozialrechtlich aus der Perspektive des europäischen, des deutschen, des französischen und des norwegischen Arbeits- und Sozialrechts.

Die spannenden und sehr informativen Vorträge von Inken Gallner (Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt), Professorin Dr. Katja Nebe (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Dr. Patrick Rémy (Maître de conférences Université, Paris I, Panthéon-Sorbonne, und Richter am Berufungsgericht), Dr. Melanie Hack (Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München) sowie François Biltgen (Richter am Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg) mündeten in kontroverse Diskussionen, in denen es vor allem um die große Frage ging, wie in Fällen vor allem mit Religionsbezug (ein Beispiel: Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz) am Ende die beteiligten Grundrechtspositionen zu harmonisieren sind. Privatdozent Dr. Adam Sagan (Universität zu Köln) und Dr. Johannes Heuschmid (Hugo-Sinzheimer-Institut, Frankfurt am Main) referierte außerdem über aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Bei einem feierlichen Abendessen im Literaturhaus kam auch der gesellige Austausch zwischen den Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern nicht zu kurz. Die nächste Tagung wird im Februar 2020 stattfinden.

Der Beirat von EIAS dankt dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. für die freundliche finanzielle Unterstützung.

Text

Matthias Münder, wissenschaftlicher Mitarbeiter

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