Der 2. Bucerius-Medizinrechtstag zielt auf die Diskussion um aktuell besonders relevante organisationsrechtliche Aspekte des Heilberufswesens. Gegenstand soll in einem ersten Schritt die Erfassung des verantwortungsvollen Umgangs mit knappen Ressourcen an der Schnittstelle kluger kaufmännischer Entscheidungen und medizinischer Notwendigkeiten sein, deren juristische Dimension sowohl berufs- als auch sozial- und haftungsrechtlich von erheblicher Bedeutung ist.
In einem zweiten Schritt sollen vor dem Hintergrund jüngster gesetzgeberischer Tätigkeiten im Korruptionsstrafrecht Vergütungsmodelle und Unternehmensbeteiligungen kritisch betrachtet werden. Die interessierte Praxis darf hierbei nicht aus den Augen verlieren, dass bereits die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren geeignet ist, weitreichende Reputationsschäden und große Sorge bei den Betroffenen auszulösen, selbst wenn sich schlussendlich keine Strafbarkeit ergeben sollte. Die Prävention in medizinischen Einrichtungen dürfte daher späteren Verteidigungsbemühungen in jedem Falle vorzuziehen sein.