Kaum jemand ist der Bucerius Law School bereits so lange verbunden wie Professor Dr. Karsten Schmidt: Als Mitglied des Vorstands und des Kuratoriums der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius war er 2000 bei der Gründung der Hochschule mit dafür verantwortlich, dass aus einer gewagten Idee Wirklichkeit wurde.
Er prägt das Campusbild seitdem nicht nur durch sein bis in den späten Abend hinein brennendes Bürolicht, als langjähriger Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrecht und als Präsident der Bucerius Law School von 2004 bis 2012 war er auch maßgeblich daran beteiligt, der ersten private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland inhaltlich Leben einzuhauchen.
Im Interview erzählt er von seinen Eindrücken zum zwanzigjährigen Bestehen der Hochschule
Wie kamen Sie damals an die Bucerius Law School?
Eigentlich „kam“ ich gar nicht an die Bucerius Law School, ich gründete sie ja mit. Durch meine Freundschaft mit Gerd Bucerius saß ich im Vorstand der ZEIT-Stiftung und erlebte aus dieser Position aktiv mit, wie das Projekt Bucerius Law School Form annahm.
Nachdem 2004 mein Ordinariat an der Universität Bonn auslief, kam ich danach zurück ins heimische Hamburg und an die Bucerius Law School.
Was hat sich am meisten, was am wenigsten verändert?
Am meisten verändert – entschieden zum Positiven – hat sich die Bucerius Law School durch die Einführung des Masterstudiengangs, der im Vergleich zu vielen anderen deutschen – meist auch deutschsprachigen – Masterstudiengängen wirklich international ist und in dem ich bis vor wenigen Jahren gerne unterrichtet habe.
Was ich am meisten vermisse, ist das studentische Orchester, das seit ein paar Jahren nicht mehr besteht. Nach wie vor ist die Bucerius Law School aber ein die Arbeit beflügelnder Ort mit inspirierenden Menschen. Mein Büroalltag hat sich eher wenig verändert. Als Forscher trägt man seine Arbeitsweise nun einmal mit sich, wo immer man ist.
Was macht die Arbeit an der Bucerius Law School für Sie so besonders?
Die Bucerius Law School belebt die akademische Szene in Hamburg und Deutschland. Als die Idee für die Gründung einer privaten rechtswissenschaftlichen Hochschule aufkam, haben viele genau hieran gezweifelt. Natürlich musste die Stiftung vor diesem „Mutsprung“ tief Atem holen. Entschlossenheit und Augenmaß waren gefragt.
Hätte man damals nur gewusst, wie viel Geld das Projekt über die Jahre kosten würde, wäre die Bucerius Law School vielleicht gar nicht entstanden, denn warum musste man diese Beträge just für eine Rechtsfakultät aufbringen? Hätte man (nur) den uns jetzt vor Augen stehenden Erfolg schon gekannt, so wäre die Entscheidung für das Projekt trotzdem nicht schwergefallen.
Zum Glück haben aber damals viele Entscheidungsträger – mich eingeschlossen – an diesen Erfolg geglaubt.
Welches Ereignis aus 20 Jahren Bucerius Law School ist Ihnen besonders in Erinnerung geblieben?
Besonders schön war wohl mein 80. Geburtstag, den die Hochschule mit mir gefeiert hat. Das war ein Riesengeschenk, vom Jahresgutschein für das Café auf dem Campus bis hin zu der vor einem Jahr übergebenen Festschrift.
Was ist für Sie der Bucerius Spirit?
Ein Gemenge aus Entschlossenheit, Begeisterung und Wir-Gefühl.
Das Interview führte Charlotte von Fallois.