Medizinische Entwicklungen im Bereich der künstlichen Befruchtung, ausländische Rechtsentwicklungen und veränderte Praktiken haben das alte Rechtsdogma "mater semper certa est" in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund kamen am 18. März 2016 auf Einladung von Professor Dr. Anne Röthel (Bucerius Law School) und Professor Dr. Bettina Heiderhoff (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) Teilnehmer aus Wissenschaft, Rechtspraxis, Medizin und Entwicklungspychologie sowie Nachwuchswissenschaftler und Studierende der Bucerius Law School zum 3. Fachgespräch Familienrecht an der Bucerius Law School zusammen. Genauso wie schon in den Vorgänger-Fachgesprächen zur "Regelungsaufgabe Paarbeziehung" (2012) und zur "Regelungsaufgabe Vaterstellung" (2014) war auch dieses Fachgespräch inter- und intradisziplinär angelegt.
Nach einer Begrüßung durch Professor Röthel erläuterte Professor Dr. Nina Dethloff (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) die möglichen Regelungsziele des Staates bei der Mutterzuordnung ("Was will der Staat"). Im Anschluss stellte Professor Dr. Sabine Walper (Ludwig-Maximilians-Universität München und Deutsches Jugendinstitut) vor, inwieweit sich aus der Sicht der Kindesentwicklung Erwartungen an das Recht ableiten lassen ("Was kann der Staat"). Professor Dr. Ann-Katrin Kaufhold (Ludwig-Maximilians-Universität München) betonte schließlich den einfachrechtlichen Gestaltungsspielraum, der es dem Gesetzgeber auch eröffne, auch die nicht-biologische Mutter zur rechtlichen Mutter zu küren ("Was darf der Staat"?). Zu einem ähnlichen Ergebnis kam Professor Dr. Thomas Gutmann (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) in seinen rechtstheoretischen Überlegungen zur "Mutterstellung zwischen Natur und Selbstbestimmung".
Die Beiträge werden im Sommer in einem Tagungsband der größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht, nicht zuletzt weil sich der 71. Deutsche Juristentag, der im September 2016 in Essen stattfinden wird, das Abstammungsrecht zum Thema gewählt hat.