4. Bucerius-Medizinrechtstag

Patientensicherheit und Schadensprävention

Inst. für Medizinrecht |

Am Mittwoch, den 20. Februar 2019, fand der 4. Bucerius-Medizinrechtstag des Instituts für Medizinrecht der Bucerius Law School im Helmut-Schmidt-Auditorium statt. Die Tagung behandelte das Thema "Patientensicherheit und Schadensprävention". Die Tagung ging der verhaltenssteuernden Wirkung des Rechts nach, die für den Gesundheitssektor im Hinblick auf Strafandrohung, sozialversicherungsrechtliche Vorgaben und haftungsrechtlich Einschläge in nationaler und internationaler Perspektive deutlich zu spüren ist. Zugleich wurde deutlich, dass auch intrinsische Motivationen genutzt werden können, um die Patientensicherheit zu verbessern.

Der 4. Bucerius-Medizinrechtstag konnte mit diversen Vorträgen einen Beitrag zu diesem Thema leisten. So sprach Herr Dr. phil. Peter Gausmann, Ehrenprofessor der Donauuniversität Wien/Krems, von der Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH nach einer Begrüßung durch die Hochschulpräsidentin Frau Prof. Dr. iur. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki und den Direktoren des Instituts für Medizinrecht, Prof. Dr. iur. Karsten Gaede und Prof. Dr. iur. Jens Prütting, LL.M.oec. zum Thema Patientensicherheit in globaler Perspektive.

Anknüpfend daran stellte Prof. Dr. med. Jochen Kußmann, Chefarzt in der Eilbeker Schön-Klinik, das Risikomanagement im Krankenhausalltag dar. Zudem sprach Tilman Kay, Vorsitzender der Geschäftsführung Ecclesia Holding GmbH, zum Thema der Versicherbarkeit stationärer Leistungen.

Im Anschluss fand eine lebhafte und spannende Diskussion der Vortragenden mit dem Publikum unter Leitung von Prütting statt. Unter anderem stellten die Beiratsmitglieder des Instituts für Medizinrechts, Herr Prof. Dr. Karsten Scholz und Herr Prof. Dr. Jochen Taupitz, ihre Sicht auf das Thema Patientensicherheit dar.
Nach einer kommunikativen Kaffeepause wandte sich die Tagung der rechtlich geforderten Prävention im Gesundheitswesen zu. Prof. Dr. iur. Andreas Spickhoff, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Medizinrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München stellte sich in seinem Vortrag zunächst die Frage, inwiefern das Recht Risikoprävention im Gesundheitswesen verlange. Im Anschluss widmete sich Wolfgang Frahm, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig, dem Thema "Wege der Haftungsvermeidung aus judikativer Sicht". Dabei stellte er verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor und schilderte seinen Eindruck aus der Gerichtspraxis. Im Anschluss durfte wiederum das Publikum unter der Moderation von Gaede Fragen an die beiden Vortragenden stellen. Dabei kamen insbesondere Fragen zur richtigen Aufklärung zur Sprache.

Im Anschluss hatten die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer bei einem kleinen Empfang die Gelegenheit zu guten Gesprächen über die Themen der Tagung.

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