8. Arbeitsrechtliches Doktorand*innenkolloquium

Arbeitsrechtlicher Nachwuchs von zwei Hochschulen bei Gleiss Lutz zu Gast

Forschung & Fakultät |

Auf Einladung von Dr. Doris-Maria Schuster und Dr. Stefan Lingemann trafen am Abend des 26. Februar 2020 rund 25 arbeitsrechtliche Doktorandinnen und Doktoranden der Doktorväter Prof. Dr. Hans Hanau (Helmut Schmidt-Universität Hamburg) sowie Prof. Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt und Prof. Dr. Matthias Jacobs (beide Bucerius Law School) in den Räumen der Kanzlei Gleiss Lutz in Hamburg zum 8. Arbeitsrechtlichen Doktorandenkolloquium zusammen. Das Kolloquium beider Hochschulen findet dreimal im Jahr statt und bietet den Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ein Plenum, die Ergebnisse und Zwischenergebnisse ihrer arbeitsrechtlichen Forschung zu präsentieren und in der Gruppe zu diskutieren. Gleichzeitig dient es der Vernetzung der Hamburger Doktorandinnen und Doktoranden im Arbeitsrecht.

Den Vortrag hielt dieses Mal Maximilian Kulenkampff, Doktorand von Jacobs, der sich in seiner Dissertation mit dem topaktuellen Thema der Arbeitszeiterfassung auseinandersetzt, das Wissenschaft und Praxis seit einem aufsehenerregenden Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem vergangenen Sommer beschäftigt. Besonders dankbar waren die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler dieses Mal über den rechtsvergleichenden Input von Prof. Dr. Kostis Bakouloulos aus Athen, der ergänzend über das griechische Arbeitszeitrecht berichtete. Die ganze Gruppe dankt ganz herzlich der Kanzlei Gleiss Lutz für die freundliche Einladung sowie die Snacks & Drinks im Anschluss an den fachlichen Teil.

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