9. Herbsttagung der WisteV

Grenzenlose Strafverfolgung?

Am 18. Oktober 2019 fand die 9. Herbsttagung der WisteV und der Bucerius Law School im vollbesetzten Moot Court der Bucerius Law School statt. Die Themen, die unter dem Titel "Grenzenlose Strafverfolgung? Wirtschaftsstrafrecht mit internationalen Bezügen" konzipiert waren, wurden von Professor Dr. Karsten Gaede und RA FAStrafR Jens Meyer-Lohkamp moderiert.

Im ersten Vortrag des Abends widmete Carsten Boddin (Oberstaatsanwalt, Hamburg) sich den Praxisproblemen der Strafverfolgung bei Auslandssachverhalten. Er bot dem Publikum vom Dieselbetrug über den Waffenhandel bis zur Biersteuerhinterziehung hinweg eine fallkonkrete Einführung in die Schwierigkeiten und gelegentlichen Frustrationen, die in grenzüberschreitenden Verfahren auftreten können. Wiederholt betonte Boddin, dass die zentrale Voraussetzung für gelingende grenzüberschreitende Strafverfahren in persönlichen Kontakten zwischen den zuständigen Ermittlungspersonen in den verschiedenen Mitgliedstaaten lägen.

Anschließend referierte Ingo Plewka (Oberstaatsanwalt, Kiel) zur internationalen Vermögensabschöpfung aus dem Blickwinkel der Strafverfolgung. Er stellte die einschlägigen Arten der Rechtshilfe und ihre Rechtsgrundlagen vor und bot zugleich erhellende Einblicke in die tägliche Arbeit im Strudel globaler Zahlungsströme. Plewkagab insbesondere einen Ausblick auf das kommende Unionsrecht, das die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung zum Teil bedenklich ausweiten könnte.

Rechtsanwalt Lloyd Firth(WilmerHale, London) teilte in seinem englischsprachigen Vortrag wertvolle Eindrücke aus der Arbeitspraxis internationaler Anwaltskanzleien bei Internal Investigations im angelsächsischen Raum. Er erläuterte, welche Weichen bereits zu Beginn jeder Untersuchung gestellt werden müssten und stellte die besondere Bedeutung des attorney-client privilege für die Beratungspraxis heraus. Firth zeigte zudem auf, dass die kritischsten Momente einer Internal Investigation diejenigen seien, in denen eine strategische Entscheidung darüber getroffen werden müsse, was gegenüber Ermittlungsbehörden wann und wie offengelegt werde.

Im vierten Vortrag befasste sich Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale) von der Universität Zürich mit den Möglichkeiten und Anforderungen der Verteidigung gegen einen EU-Haftbefehl. Einleitend stelle er die Funktionsweise des europäischen Haftbefehls dar. Er erinnerte an die richtungsweisenden Entscheidungen von EuGH und BVerfG. Anschließend erläuterte er bei konsequenter Orientierung an den Bedürfnissen der Praxis die Verteidigungsmöglichkeiten gegen einen europäischen Haftbefehl. Meyernutzte die Gelegenheit, um für einen verstärkten Einsatz des § 73 S. 2 IRG ("ordre public") und des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG als zentralen Transmissionsriemen für ungeschriebene Auslieferungshindernisse aus GRCh und EMRK zu werben.

Während einer Kaffeepause und im Anschluss bei Brezeln und Wein bestand die Möglichkeit zum fachlichen und persönlichen Austausch.

Text

Marc-Philipp Bittner, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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