Abschluss des Promotionsverfahrens

Jan Henrik Weischede legt Arbeit über die Gesellschafternachfolge von Todes wegen unter der EuErbVO vor

Forschung & Fakultät |

Am 11. März 2019 hat Jan Henrik Weischede mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zur Rechtsstellung des Verbrauchers im Musterfeststellungsverfahren sein Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Mitglieder des Prüfungsausschusses waren Professor Dr. Paul Krell als Vorsitzender, Professorin Dr. Linda Kuschel und Professor Dr. Karsten Thorn.

Weischedes Dissertation zum Thema "Die Gesellschafternachfolge von Todes wegen" wurde von Thorn betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Anne Röthel.
Die Arbeit entwickelt für Rechtsfragen der Gesellschafternachfolge von Todes wegen einen normativen Qualifikationsansatz. Auf der Grundlage des EU-Primärrechts und der autonomen Auslegung der EuErbVO wendet sie sich gegen den main stream vom Vorrang des Gesellschaftsstatuts und qualifiziert insbesondere Sonderregeln zur Erbengemeinschaft und Testamentsvollstreckung erbrechtlich. Die Arbeit ist mit summa cum laude bewertet.

Weischede studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School (Jahrgang 2009). Er arbeitete promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School. Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht in Berlin.

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg