Abschluss des Promotionsverfahrens von Matthias Münder

Matthias Münder legt Arbeit über Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen vor

Forschung & Fakultät |

Matthias Münder hat am 1. Juli 2020 erfolgreich das Promotionsverfahren an der Bucerius Law School abgeschlossen. In seiner von Professor Dr. Matthias Jacobs betreuten Dissertation setzt er sich mit der Frage auseinander, ob Tarifverträge richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden sind. Während Rechtsprechung und Wissenschaft seit Jahrzehnten die richtlinienkonforme Auslegung von Gesetzen diskutieren, setzt sich Münder erstmals monographisch damit auseinander, ob auch Tarifverträge richtlinienkonform auszulegen sind. Tarifverträge sind zwar privatrechtliche Verträge. Die Tarifnormen wirken aber ähnlich wie Gesetze. Zweitgutachter der Dissertation ist Professor Dr. Richard Giesen (Ludwig-Maximilians-Universität München).

In der mündlichen Promotionsprüfung hielt Münder einen Vortrag zum Thema „Streiks gegen Standortentscheidungen des Arbeitgebers“. Seine Thesen diskutierte er anschließend mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses Professor Dr. Christian Bumke (Vorsitzender), Professorin Dr. Linda Kuschel sowie Professor Dr. Matthias Jacobs.

Münder studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School. Er arbeitete von Januar 2015 bis Juni 2020 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Seit Februar 2020 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht.

 

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