Abschluss des Promotionsverfahrens von Shpetim Bajrami

Shpetim Bajrami wird mit einer Dissertation im Kontext des staatlichen Selbstverteidigungsrechts gegen nichtstaatliche Akteure promoviert.

Forschung & Fakultät |

Dissertation im öffentlichen Recht

Am 31. Januar 2022 legte Shpetim Bajrami seine mündliche Promotionsprüfung ab und beendete damit erfolgreich sein Promotionsverfahren. Die Dissertation widmet sich der Frage des Selbstverteidigungsrechts von Staaten gegen nichtstaatliche Akteure. Zunächst werden die dogmatischen Herausforderungen und Voraussetzungen für die Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure in das Selbstverteidigungsrechtsregime im Allgemeinen beleuchtet.

Darüber hinaus analysiert Bajrami die unwilling or unable-Doktrin – ihre potentiellen Inhalte, ihre Forderungen, ihre Risiken. Im Anschluss befasst sich die Arbeit mit den methodischen Voraussetzungen für einen Rechtswandel, sowohl mit Blick auf generelle Fragen des methodischen Diskurses als auch mit den konkreten Voraussetzungen für einen Rechtswandel im Bereich des gewohnheitsrechtlichen Selbstverteidigungsrechts.

Auf dieser Grundlage folgt eine ausführliche Analyse der Staatenpraxis, die entweder in der Völkerrechtswissenschaft als Anwendungsfall der unwilling or unable-Doktrin gesehen oder zumindest als solche diskutiert wird. Betreut wurde die Arbeit von Professor Dr. Mehrdad Payandeh, der vor allem im Völker-, Europa- und Verfassungsrecht tätig ist. Das Zweitgutachten erstellte Professorin Dr. Paulina Starski, die in Graz lehrt.

 

Die mündliche Prüfung

Das Promotionsverfahren wurde danach mit einem Vortrag zum Thema der Rechtmäßigkeit der Drohneneinsätze der USA im Jemen aus humanitär-völkerrechtlicher Perspektive abgeschlossen. Die Ergebnisse und Argumente des Vortrags wurden im Anschluss mit der Prüfungskommission, bestehend aus der vorsitzenden Professorin Dr. Linda Kuschel und den Professoren Dr. Christian Bumke und Dr. Mehrdad Payandeh, in einer Diskussion besprochen.

Zur Person

Bajrami studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Während er an seiner Promotion arbeitete, war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Öffentliches Recht II von Prof. Payandeh an der Bucerius Law School tätig. Bajrami absolvierte im Rahmen seines Promotionsvorhabens zwei Forschungsaufenthalte, zum einen am Lauterpacht Centre for International Law an der University of Cambridge, zum anderen am European University Institute in Florenz. Für die unentbehrliche Unterstützung möchte er seinem Doktorvater, seinen Freunden und seiner Familie von Herzen danken.

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.