Die Bucerius Law School freut sich über die Verleihung der Otto-Hahn-Medaille an ihren ehemaligen Doktoranden Alexander Ruckteschler. Mit der Medaille zeichnet die Max-Planck-Gesellschaft seit 1978 jedes Jahr bis zu 30 junge Wissenschaftler*innen für herausragende Leistungen in ihrer Doktorarbeit aus. Sie ist mit einer Anerkennungsdotierung von 7500 Euro verbunden. Der Preis wird am 23. Juni verliehen.
Beitrag zum Prozessrecht im Bereich streitbefangener Gegenstände
Die von Alexander Ruckteschler verfasste Dissertation trägt den Titel „Die Veräußerung streitbefangener Gegenstände - Eine Neubewertung auf historisch-vergleichender Grundlage“ und setzt sich unter anderem mit der Frage auseinander, wer einen Prozess (weiter-)führt, wenn ein streitbefangener Gegenstand veräußert wird. Das deutsche Recht entscheidet sich für den Veräußerer und weist dem Erwerber nur eine untergeordnete Rolle zu.
Der Verfasser erläutert die der Regelung zugrundeliegenden Erwägungen. Er weist auch darauf hin, dass andere Rechtsordnungen des europäischen Rechtsraumes dem Erwerber eine stärkere Stellung zubilligen. Auf dieser Grundlage entwickelt Ruckteschler für das deutsche Recht Lösungen de lege lata und de lege ferenda, die den Sachverhalt zufriedenstellend lösen sollen.
Weitere Informationen zur Dissertation finden sich hier.
Zur Verleihung der Otto-Hahn-Medaille sagt Ruckteschler: „Ich fühle mich sehr geehrt und freue mich, dass meine Arbeit mit einem eher technischen und abstrakten Thema eine solche Anerkennung erhält. Die Auszeichnung würdigt den Stellenwert historischer und rechtsvergleichender Forschung auch im Zivilprozessrecht.“
In die Zukunft blickend, sagt er: „Das motiviert mich, auch zukünftig prozessuale Fragestellungen rechtsvergleichend zu untersuchen“. In seiner praktischen Arbeit, die grenzüberschreitende Streitigkeiten behandelt, sei das „ohnehin an der Tagesordnung“.
Die Bucerius Law School gratuliert Alexander Ruckteschler ganz herzlich zu dieser Ehrung!