Für seine Dissertationsschrift wurde Dr. Marcus P. Lerch der mit 10.000 Euro dotierte Stiftungs-Förderpreis der Stiftung Kapitalmarktforschung für den Finanzstandort Deutschland verliehen. Die Preisverleihung fand am 22. September 2015 in einem feierlichen Rahmen in der Berliner Niederlassung der Stifterin KfW Bankengruppe durch den Stiftungsvorstand statt. Der Preis wird vergeben für herausragende und praxisnahe Forschungsarbeiten zu Fragen des Kapitalmarktes und des Aufsichtsrechts. Die Arbeiten sollen dazu beitragen, den Finanzstandort Deutschland zu stärken, indem sie Schwachstellen analysieren und Anregungen für Verbesserungen geben.
Lerch hat an der Bucerius Law School (Jahrgang 2006) und an der Columbia University in New York studiert. Von 2011 bis 2014 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl seines Betreuers Professor Dr. Veil. Das Promotionsverfahren schloss Lerch, der derzeit sein Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg absolviert, im Februar 2015 ab.
Seine prämierte Arbeit widmet sich dem Thema „Anlageberater als Finanzintermediäre. Aufklärungspflichten über monetäre Eigeninteressen von Finanzdienstleistern in Beratungskonstellationen“. Schwerpunktmäßig befasst sich Lerch darin mit der Fallgruppen-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Aufklärungspflichten von Anlageberatern gegenüber ihren Kunden im Hinblick auf monetäre Eigeninteressen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese Rechtsprechung nicht mehr wertungskonsistent zu systematisieren sei, was er insbesondere auf die regelmäßig auf eine Vertragsfiktion zurückgreifende dogmatische Begründung des richterrechtlich entwickelten Anlegerschutzes zurückführt. Dem setzt er ein eigenes Modell entgegen, das den Parteiwillen stärker betont und außerdem das europarechtlich geprägte Aufsichtsrecht zur Pflichtenbestimmung heranzieht, was perspektivisch zu mehr Rechtssicherheit führen soll.