Im Dezember 2016 hatten wir die große Freude, Herrn Dr. Dr. Kai-Michael Hingst, der unserer Hochschule seit vielen Jahren eng verbunden ist, zum Honorarprofessor der Bucerius Law School ernennen zu dürfen. Wir laden Sie herzlich ein zur Antrittsvorlesung von Professor Hingst, die sich mit dem Grundsatz "pacta sunt servanda" befasst.
Der für eine Rechtsordnung fundamentale Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind, wird vom (positiven) Recht – auch und gerade in der Lehre von den Willensmängeln – wie selbstverständlich vorausgesetzt. Es bleibt weithin der Philosophie überlassen, die Frage nach dem Geltungsgrund dieses Grundsatzes zu stellen. Wie ein kursorischer Blick in die Geistesgeschichte zeigt, werden insbesondere die Topoi Natur (Grotius), Vernunft (Kant), Moral (Schopenhauer) und Sprache (Sprachphilosophie) herangezogen, um die Vertragsbindung zu begründen. Die Vorlesung untersucht, ob und inwieweit diese Ansätze tragen, und entwickelt einen eigenen Vorschlag zum Verständnis der Geltung des Grundsatzes "pacta sunt servanda".
Im Anschluss an die Vorlesung bitten wir zum Gespräch bei Brezeln & Wein.
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