Antrittsvorlesungen von Prof. Dr. Karsten Gaede und Prof. Dr. Mehrdad Payandeh

Vorträge über "Die Mensch-Maschine – Rechte und Strafen für Roboter?" und "Die dritte Gewalt und das Völkerrecht"

Freitag, 1. Februar 2019, 17.00 Uhr – die Vorlesung beginnt, cum tempore. Das Auditorium der Bucerius Law School ist für diese späte Stunde und so kurz vor dem Beginn des Wochenendes ungewöhnlich voll. Doch bei dieser Vorlesung handelte es sich ja auch nicht um eine gewöhnliche Veranstaltung ihm Rahmen des universitären Curriculums, und das nicht zuletzt deswegen, weil nicht ein, sondern gleich zwei Professoren am Rednerpult stehen: Professor Dr. Karsten Gaede, Inhaber des Lehrstuhls Strafrecht II – Deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,  und Professor Dr. Mehrdad Payandeh, Inhaber des Lehrstuhls Öffentliches Recht II – Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht. Vor einem bunten Publikum aus Freunden, Familie, akademischen Wegbegleitern und der versammelten Hochschule hielten beide Professoren im Rahmen einer gemeinsamen akademischen Feierstunde ihre Antrittsvorlesungen – auch wenn sowohl Gaede als auch Payandeh schon seit einigen Jahren an der Bucerius Law School lehren und von „Antritt“ somit eigentlich keine Rede mehr sein konnte.

Nach einem musikalischen Willkommen durch ein Klavierquintett aus Studierenden der Bucerius Law School und einem Grußwort von Professorin Dr. Katharina Boele-Woelki, der Präsidentin der Hochschule, machte Gaede mit einem Gedankenexperiment zum Thema „Die Mensch-Maschine – Rechte und Strafen für Roboter?“ den Auftakt.

In einem ersten Schritt begründete Gaede, warum wir in Zukunft Computern, die genauso intelligent wie Menschen sind (sogenannten starken KI), dieselben Rechte zugestehen müssten wie uns Menschen: Sieht man nämlich den Ursprung der menschlichen Rechtssubjektstellung in seiner Vernunftbegabung, muss man dieselbe Stellung auch der ebenso vernünftigen starken KI gewähren, soweit sie selbst zur Akzeptanz anderer vernunftbegabter Wesen fähig sein werde.

Wenn aber starke KI Träger von Rechten und Pflichten sind, müssen sie in einem zweiten Schritt auch ebenso wie Menschen bestraft werden, wenn sie gegen diese Pflichten verstoßen. Wie diese Strafe aber aussehen soll und wer sie durchsetzen kann, wird laut Gaede eine der größten Herausforderungen im Umgang mit straffälligen starken KI sein. Allgemeiner mahnte er vor allem an, mit der derzeit entwickelten KI-Strategie auch eine hinreichende Vorsorge hinsichtlich der möglichen Folgen einer starken KI zu leisten, selbst wenn sie derzeit noch nicht konkret absehbar sei.

Während sich Gaedes Vortrag also mit zukünftigen Entwicklungen des Strafrechts beschäftigte, wandte Payandeh in seiner Antrittsvorlesung mit dem Titel „Die dritte Gewalt und das Völkerrecht“ den Blick zunächst zurück: Um zu ergründen, ob die völkerrechtlichen Einschätzungen der Bundesregierung durch nationale Gerichte überprüfbar sind, machte Payandeh mit dem Publikum einen kleinen Ausflug in die deutsche Rechtsgeschichte: So wurde z.B. in einer Verordnung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. von 1823 festgeschrieben, dass die Einschätzung des Außenministeriums in auswärtigen Angelegenheiten das Gericht bindet, was gegen eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Exekutive auf dem Gebiet des Völkerrechts sprechen würde.

Auf der anderen Seite jedoch sieht das Grundgesetz in Art. 100 II eine Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei Streitigkeiten über die allgemeinen Regeln des Völkerrechts vor. Dabei vorausgesetzt wird also, dass Entscheidungen der Exekutive von nationalen Gerichten überhaupt kontrolliert werden können, was auch unter Gesichtspunkten der Gewaltenteilung und auch für die Auslegung völkerrechtlicher Verträge so gelten müsse. Der so gewonnene Bedeutungszuwachs innerstaatlicher Gerichte kompensiert laut Payandeh insbesondere auch das Fehlen einer internationalen Judikative.

Nach diesen interessanten Vorträgen luden beide Professoren im Anschluss noch zu einem Empfang, wo bei einem Glas Wein weiter über Mensch-Maschinen und Einschätzungsspielräume diskutiert werden konnte.

Autor*in

Charlotte von Fallois

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