Arbeitnehmerüberlassung nach der Reform

Gemeinsame Tagung von Deutsch-Japanischer Gesellschaft für Arbeitsrecht und Bucerius Law School

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Am 22. September 2017 fand zum ersten Mal ganztägig eine gemeinsame Tagung der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. (DJGA) und des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Bucerius Law School im Moot Court der Hochschule statt. Anlass war der zwanzigjährige Geburtstag der DJGA.

Nach der Eröffnung der Tagung durch Professor Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht i.R. und Vorsitzender der DJGA, und Professor Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des genannten Lehrstuhls, begann die Tagung mit einem Streifzug von Professor Dr. Heinrich Menkhaus, Meiji-Universität Tokyo, ehemaliger Vorsitzender der DJGA, durch die bisherige Geschichte der DJGA.

Anschließend gab Düwell im fachlichen Teil einen fundierten Überblick über das im April 2017 an zahlreichen Stellen erheblich reformierte deutsche Arbeitnehmerüberlassungsrecht, bevor Helga Nielebock, Leiterin der Abteilung Recht im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Roland Wolf, Geschäftsführer und Leiter der Abteilung Arbeits- und Tarifrecht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, und Stefan Sudmann, Justiziar und Leiter der Abteilung Arbeits- und Tarifrecht beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, über erste Erfahrungen der Praxis mit dem neuen Recht referierten.

Nach dem gemeinsamen Mittagessen berichtete Professor Dr. Rolf Wank, Ruhr-Universität Bochum, über die Unionsrechtswidrigkeit des reformierten Rechts. Professor Dr. Burkhard Boemke, Universität Leipzig, setzte sich anschließend mit dem neuen Streikeinsatzverbot für Leiharbeitnehmer auseinander. Und Rechtsanwalt Dr. Michael Johannes Pils, Taylor Wessing, Düsseldorf, nahm die Freelancer Compliance im Kontext der Arbeitnehmerüberlassung näher in den Blick.

Professor Dr. Kenji Takahashi von der Rissho Universität in Tokio berichtete sodann ausführlich über das Recht der Arbeitnehmerüberlassung in Japan, das erst 2015 reformiert worden war, und arbeitete in seinem Vortrag zahlreiche Unterschiede zum und Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Recht heraus. Nach zahlreichen, zwischen den und siebzig Teilnehmern zum Teil sehr kontrovers geführten Diskussionen schloss die Tagung mit einem feierlichen Abendessen im Restaurant Portonovo.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen DJGA und Bucerius Law School soll fortgeführt werden.

Text

Charlotte Schindler, Studentin

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