Am 8. März 2018 fand unter der Leitung von Professorin Dr. Birgit Weitemeyer das 19. Treffen des Arbeitskreises „Stiftungsprivatrecht“ des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e.V. mit rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmerin statt. Die diesjährige Veranstaltung beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit dem Generalthema „Foundation Governance“.
Nach einer kurzen Einführung in das Thema durch Weitemeyer untersuchte zunächst Dr. Almuth Werner, eureos gmbh, die „Klagerechte von Stiftungen, Stiftungsorganen, Organwaltern und Dritten“ auf dem Zivil- und Verwaltungsrechtsweg. Danach ging Dr. Ferdinand Müller, Weiland Rechtsanwälte, in seinem Vortrag „Foundation Governance – Verantwortung und Überwachung des Vorstands“ anhand praktischer Erfahrungen auf die Möglichkeiten und Grenzen einer internen Kontrolle durch weitere Stiftungsorgane ein. Im abschließenden Vortrag stellten Felix Müller-Stüler, Klier & Ott, sowie Birgit Nupens, Bezirksregierung Detmold, die führungslose Stiftung aus Sicht des Notvorstands bzw. der Stiftungsaufsicht vor und konnten in ihren Vorträgen auf einige Beispiele aus der Praxis zurückgreifen. Auch in diesem Jahr schlossen sich an die Vorträge ausführliche und rege Diskussionen zwischen den Teilnehmern und den Stiftungsrechtsexperten an.