Arbeitsrechtlicher Gastvortrag

Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen – Der Kampf ums Recht

Am 15. Februar 2017 stand der zweite arbeitsrechtliche Gastvortrag im Jahr 2017 an. Auf Einladung von Professor Dr. Matthias Jacobs berichtete Dr. Arendt Gast, Rechtsanwalt bei Zimmermann, Scholz und Partner, über die Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen aus der Sicht eines Arbeitnehmeranwalts.

Zuerst bot Gast den Studierenden einen kurzen Überblick über das im Januar 2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz und über die Möglichkeit durch einen Tarifvertrag branchenspezifische Mindestlöhne festzulegen. Ziel beider Regelungen ist es eine Existenzsicherung sicherzustellen, welche letztendlich die sozialen Sicherungssysteme entlasten soll. Auch soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet werden ein Monatseinkommen über der Pfändungsgrenze zu erzielen.

Im nächsten Teil des Vortrags ging Gast auf die Durchsetzungsmechanismen ein. Zivilrechtliche Durchsetzungsmechanismen zielen darauf ab Mindestlohnansprüche gegenüber Arbeitgebern oder Auftraggebern durchzusetzen, wohingegen öffentlich-rechtliche Mechanismen Dokumentationspflichten für Arbeitgeber festlegen und Kontrollmöglichkeiten für den Zoll eröffnen. Gast bemängelte, dass besonders die öffentlich-rechtlichen Durchsetzungsmechanismen zum aktuellen Zeitpunkt nicht wirksam seien. Dies liegt aus seiner Sicht an der geringen Anzahl der Zollkontrollen, an einer falschen Schwerpunktsetzung des Zolls und zum anderen werden nur geringe Strafen bei Verstößen verhängt. Auch eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitsgerichten und Zoll scheint es noch nicht zu geben.

Zum Schluss stellte Gast zwei „haarsträubende Fälle“ aus seiner anwaltlichen Praxis vor. In beiden Fällen haben die Mandaten bemerkt, dass bei ihnen anscheinend nicht der Mindestlohn gezahlt wird und ihre Arbeitgeber auf den falsch berechneten Lohn angesprochen. Die Arbeitgeber haben darauf den beiden Mandanten kurzerhand gekündigt. Als erstes hat Gast jeweils die Kündigung aufheben lassen und im zweiten Schritt musste dann der noch nachzuzahlende Lohn genau berechnet – was sich in der Praxis als ziemlich schwierig herausstellt – und gerichtlich durchgesetzt werden.

Matthias Jacobs dankte zum Schluss Arendt Gast im Namen aller Teilnehmenden für seinen Vortrag und den Einblick die praktische Arbeit eines Rechtsanwalts und überreichte die obligatorische Bucerius Law School Krawatte und zusätzlich noch den Pullover des aktuellen arbeitsrechtlichen Schwerpunkts.

Autor*in

Text: Jatayu Holznagel; Foto: Prof. Dr. Matthias Jacobs

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