Oft fällt in den Medien und in der politischen Diskussion der Begriff der „Leiharbeit“. Die Bundesregierung etwa nimmt sich in ihrem Koalitionsvertrag vor, den Missbrauch der Leiharbeit zu verhindern. Was sich rechtlich dahinter verbirgt und welche Entwicklungen zu beobachten sind, schilderte Dr. Daniel Ludwig, Partner der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Hamburg, am 11. Februar im Rahmen eines Gastvortrags an der Bucerius Law School. Die Arbeitsrechtlichen Gastvorträge, initiiert von Professor Dr. Matthias Jacobs, finden regelmäßig an der Hochschule statt.
Ludwig erläuterte zunächst die Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung wie die Rechtsbeziehungen der beteiligten Parteien untereinander und die wichtigsten gesetzlichen Regelungen. Geprägt wird die Arbeitnehmerüberlassung durch den equal pay/equal treatment-Grundsatz, der den Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Leiharbeitnehmern die gleichen Arbeitsbedingungen wie den Stammarbeitnehmern zu gewähren. Gerade die Frage nach der Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer, so Ludwig, beschäftigte die Arbeitsrechtler in den letzten Jahren stark. Im Verlauf des Vortrags ging Ludwig auch auf Alternativen zur Leiharbeit ein, vor allem auf Dienst- und Werkvertragskonstruktionen. Würden diese aber nur genutzt, um Leiharbeit zu verschleiern und dem equal pay-Grundsatz zu entkommen, liefen die betroffenen Unternehmen nicht nur Gefahr, einen beträchtlichen Imageschaden zu erleiden. Würden die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt, könne das sogar ein strafbares Verhalten sein.
Die gelungene Veranstaltung rundete Ludwig mit Berichten und Anekdoten aus seiner beruflichen Praxis ab.