Arbeitsrechtliches Doktorand:innenkolloquium

Was Claus Weselsky und Donald Trump gemeinsam haben: Stop the Count – Friederike Welskop und die Feststellung der Mehrheit nach § 4a TVG.

Forschung & Fakultät |

Am Abend des 15. Februar 2024 fand ein weiteres Hamburger Doktorand:innenkolloquium im Arbeitsrecht statt, das seit einigen Jahren gemeinsam von Prof. Hans Hanau (Helmut-Schmidt-Universität), Prof. Klaus-Stefan Hohenstatt (Freshfields Bruckhaus Deringer und Bucerius Law School), Prof. Matthias Jacobs (Bucerius Law School) und Prof. Claudia Schubert (Universität Hamburg) mit ihren Doktorand:innen an wechselnden Orten in Hamburg veranstaltet wird.

 

Vorstellung des Dissertationsvorhabens

Dieses Mal traf sich die forschende Arbeitsrechtscommunity auf freundliche Einladung von Dr. Doris-Maria Schuster, Gleiss Lutz, im Hamburger Büro der Kanzlei im Görtz-Palais. Der fachliche Input an diesem Abend kam von Friederike Welskop (Doktorandin an der Bucerius Law School bei Jacobs, zugleich Rechtsanwältin bei KLIEMT in Düsseldorf), die über ihr anspruchsvolles Dissertationsvorhaben „Die Feststellung der Mehrheit nach dem Tarifeinheitsgesetz“ berichtete und viele Forschungsfragen daraus zur Diskussion stellte.

Sehr deutlich wurde, dass es sich beim Tarifeinheitsgesetz insbesondere in Bezug auf die Feststellung der Mehrheit der Mitglieder einer Gewerkschaft im Betrieb um ein misslungenes Gesetz handelt und dass es für die Gerichte für Arbeitssachen außerordentlich schwer sein wird, im konkreten Fall einmal eine Mehrheit im Fall der Tarifkollision festzustellen oder – alternativ – aufgrund einer Beweislastregel zu entscheiden. Also besser gar nicht erst zählen („Stop the Count“)?

 

Diskussion und Get-together

Der Abend klang nach einer fruchtbringenden Diskussion im geselligen Beisammensein im „Alten Mädchen“ aus.

Die Arbeitsrechtsdoktorand:innen der drei Hochschulen danken Gleiss Lutz uns insbesondere Dr. Doris-Maria Schuster sehr für die Gastfreundschaft. Im Juli geht es weiter …

 

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