„Die Rechtsprechung des EGMR zum Arbeitsrecht“ – so hieß der Vortragstitel, den Professorin Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger, M.A., Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, zugleich Ordinaria an der Universität zu Köln, für ihren sehr lehrreichen und kurzweiligen Vortrag im Rahmen des Arbeitsrechtlichen Praktikerseminars am 28. Oktober 2016 an der Bucerius Law School gewählt hatte.
In den vergangenen Jahren sind die Entscheidungen des EGMR für das Arbeitsrecht immer wichtiger geworden und haben spannende Diskussionen im nationalen Recht angestoßen, etwa zur Koalitionsfreiheit und zum Streikrecht (Stichwort: Beamtenstreik), zur Meinungsfreiheit und zu Loyalitätspflichten im Arbeitsverhältnis oder zur Religionsfreiheit. Nußberger referierte auf Einladung von Professor Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, nicht nur sehr anschaulich die verschiedenen Entscheidungen dazu aus den vergangenen Jahren, sondern erläuterte dem Publikum im voll besetzten Auditorium auch die Arbeitsweise an einem Gericht, an dem 47 Richter aus 47 Staaten des Europarats mit ganz unterschiedlichen Rechtstraditionen auf englisch und französisch miteinander arbeiten und jedes mit einer Vielzahl von Verfahren klarkommen müssen. Die sehr gelungene Veranstaltung schloss mit einer lebhaften Diskussion.