Wir gratulieren Cathleen Woelcke und Alexander Frantz aus dem Jahrgang 2020, die in diesem Jahr den Certificate of Merit in „Introduction to Legal English” bzw. „Anglo-American Contract Law” erhalten haben. Das Certificate of Merit wird an Studierende verliehen, die während der Kurse hervorragende Leistungen erbracht haben, und geht in der Regel an den Studierenden mit der höchsten Endnote im jeweiligen Kurs. Zu den bisherigen Preisträgern gehören Daphne Friedrich und Amelie Schröder (Jahrgang 2019) sowie Oscar Laitzsch und Stella Westenhoff (Jahrgang 2018) für „Introduction to Legal English” bzw. „Anglo-American Contract Law”.
Bucerius Law School legt Wert auf fremdsprachliche Ausbildung
Die Bucerius Law School bietet ein praxisorientiertes Jurastudium mit internationalem Weitblick, weshalb fachspezifische Fremdsprachenkurse zum Pflichtcurriculum gehören. In Zeiten zunehmender Globalisierung wird von jungen Juristinnen und Juristen erwartet, dass sie problemlos über nationale Grenzen hinweg denken und arbeiten. Daher ist es für einen erfolgreichen Werdegang unerlässlich, eine exzellente Ausbildung verbunden mit qualifizierenden Sprachkenntnissen vorweisen zu können.
Verpflichtende Einblicke in das anglo-amerikanische Rechtssystem
Mit der fremdsprachlichen Ausbildung erhalten die Studierenden Einblick in fremde Rechtskulturen, speziell in das Common Law und das anglo-amerikanische Rechtssystem. Im Mittelpunkt stehendabei die Simulation authentischer Situationen sowie die Vermittlung von Sprachkompetenz und Rechtskonzepten. Somit erhalten die Studierenden wichtige Kenntnisse für das Auslandstrimester sowie wichtige Eindrücke vom späteren praktischen Berufsleben. Die Kurse „Introduction to Legal English” und „Foundations of Contract Law” sind dabei für die Studierenden verpflichtend.
Möglichkeit zur Vertiefung des fremdsprachlichen Profils
Neben den verpflichtenden Kursen auf Englisch können die Studierenden freiwillig weitere Kurse in anderen Rechtssprachen oder auch allgemeine Sprachkurse besuchen. Neben Englisch bietet das Fremdsprachenprogramm Sprachkurse in Französisch und Spanisch sowie Chinesisch und Arabisch an. Die Studierenden können zusätzlich eine interne "Fachspezifische Fremdsprachenprüfung" oder ein “Fachsprachenzertifikat” in Englisch, Französisch und Spanisch ablegen, das ihnen sehr gute Sprachkenntnisse in der Zielsprache bescheinigt.
Am Ende ihrer Ausbildung haben die Studierenden der Bucerius Law School damit beste Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere, wenn sie eine Karriere in internationalen Organisationen oder im diplomatischen Dienst anstreben.
Wir gratulieren den Studierenden ganz herzlich zu dieser ausgezeichneten Leistung.