Expert*innen diskutieren
In der dritten Veranstaltung der öffentlichen sechsteiligen Ringvorlesung zur Klimakrise der Bucerius Law School am 20. Oktober 2021 diskutierten Susann Adloff, Doktorandin am Institut für Umwelt-, Ressourcen und Regionalökonomik der Universität Kiel und Professor Dr. Felix Hanschmann die sozialen Fragen des Klimawandels mit Schwerpunkt auf der Umweltökonomie. Die Veranstaltung wurde moderiert von Philipp Kleiner.
Ademir Karamehmedovic moderierte in der vierten Veranstaltung am 3. November 2021 das Gespräch von Dr. Benjamin Schraven, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik in Bonn und der Professorin Dr. Silke R. Laskowski für öffentliches, Völker- und Europarecht der Universität Kassel zum Thema Migration und Klimawandel.
Der Klimawandel ist das größte Marktversagen aller Zeiten
Adloff zufolge bringe, entgegen dem Empfinden mancher, der Klimawandel ökonomische Kosten mit sich. Dies wirke sich auch auf den Markt aus. Umweltverschmutzung koste und mache ökonomische Dienstleistungen notwendig, welche ohne den Klimawandel nicht von Nöten wären. Dazu würden vor allem in ärmeren Ländern Flutkatastrophen und Ernährungsprobleme kommen, was die Spanne zwischen armen und reichen Bevölkerungsteilen noch weiter aufreiße.
Hanschmann betrachtete die Thematik aus einer rechtswissenschaftlichen Perspektive. Auch wenn die Bereitschaft der Länder zur erforderlichen transnationalen Zusammenarbeit gestiegen sei, blieben weiterhin Schwierigkeiten. Soziale Gerechtigkeit sei schon im nationalen Raum schwierig zu realisieren und im transnationalen Raum stelle sich aufgrund enormer rechtlicher Divergenzen die Frage, wie eine Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Ziel der sozialen Gerechtigkeit überhaupt funktionieren solle. Nichtsdestotrotz sei eine solche sowohl internationale als auch interdisziplinäre Zusammenarbeit unverzichtbar.
Bedingt die Klimakrise Migration?
Mit Katastrophen und Ernährungsengpässen kommt die Migration, wobei noch diskutiert wird, inwiefern man klimabedingt abwandernde Menschen überhaupt Migrant*innen nennen darf. Nach Schraven sei die momentan zu beobachtende Migration und ihre Ursachen irregulär. Um klar bestimmen zu können, ob Migration überwiegend klimabedingt sei, müsse die Datenlage zuverlässig sein. Dem sei nicht der Fall, was eine einheitliche Definition als klimabedingte Migration schwierig mache.
Laskowski zufolge sei eindeutig, dass flüchtende Menschen ihr Land lieber verlassen würden, als dort zu bleiben. Es gäbe ein Menschenrecht auf Leben, also auch darauf, in Ruhe sein Leben gestalten zu können. Aus diesem Grund müsse die Klimakrise als Asylgrund anerkannt werden. Recht sei nicht statisch und müsse Lösungen dafür finden, diesen Trend einzuordnen, denn es bedürfe eines vernünftigen Rechtsrahmens.
Juristische Einordnung des Klimawandels
Generelle Einigkeit bestand darin, dass innerhalb der klimabedingten Problematiken eine juristische Handfestigkeit gebraucht werde. Anstatt dass hierfür ein neuer Völkervertrag geschlossen werde, appellierten die Redner*innen an die Pflicht, das Abkommen von Paris zu erfüllen. Mit großem Interesse würden sie sie auf die Ergebnisse der UN-Klimakonferenz in Glasgow schauen.
Die beiden höchst aufschlussreichen Themenabende endeten mit angeregten Gesprächen der Teilnehmenden und Gäste traditionell bei Brezeln und Wein im Foyer des Helmut Schmidt Auditoriums.