Amirsalar Davoudi zählt zu den bekanntesten Menschenrechtsanwält:innen im Iran. Er hat zahlreiche gewaltlose politische Gefangene, insbesondere aus religiösen und ethnischen Gründen Verfolgte, vertreten. Am 31. Mai 2019 wurde Davoudi zu 15 Jahren Haft, 111 Peitschenhieben und dem Entzug seiner Bürgerrechte für 2 Jahre verurteilt. Die Bucerius Law School blickt mit Besorgnis auf die Verfolgung der Berufsgruppe der Anwält:innen im Iran und fordert die Freilassung des unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze inhaftierten Menschenrechtsanwalts Amirsalar Davoudi.
Davoudi hat für die Verteidigung seiner Mandant:innen und sein entschlossenes Wirken für Gerechtigkeit große persönliche Gefahren in Kauf genommen. Im Jahr 2022 wurde sein Einsatz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Gesellschaft und für Freiheitsrechte im Iran mit dem Ludovic-Trarieux-Menschenrechtspreis gewürdigt.
Vorwürfe gegen Davoudi
Die Verurteilung Davoudis beruht unter anderem auf den Vorwürfen, eine “Gruppe zum Umsturz der Regierung” gebildet und “Propaganda gegen den Staat” betrieben zu haben. Diese Anschuldigungen hängen mit öffentlich geäußerter Kritik zusammen, die Amirsalar Davoudi gegen Korruption innerhalb des iranischen Justizsystems, die Todesstrafe und die allgemeine Menschenrechtslage im Iran zum Ausdruck brachte. Zu Beginn seiner Haft hatte Davoudi keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und befand sich über mehrere Monate in Isolationshaft. Bis zu seinem Prozess hatte er weder Kontakt zu seiner Ehefrau noch zu seiner inzwischen siebenjährigen Tochter.
Das Schicksal von Amirsalar Davoudi ist kein Einzelfall. Frauen- und Menschenrechtsaktivist:innen, Kritiker:innen sowie Angehörige religiöser oder ethnischer Minderheiten sind im Iran willkürlichen Verhaftungen und politisch motivierten Verurteilungen ausgesetzt. Die Verfahren brechen sehenden Auges gemeinhin anerkannte – und gemäß Art. 14 ICCPR auch für den Iran verbindliche – rechtsstaatliche Grundsätze.
Die Richter:innen sind weder unabhängig noch unparteilich. Zeugenaussagen und Geständnisse werden oftmals unter Folter und Drohungen erzwungen und sind geskriptet. Häufig erhalten Angeklagte keinen Zugang zu einem selbstgewählten Rechtsbeistand oder können diesen vor dem Prozess nicht kontaktieren. Die Arbeit unabhängiger Anwält:innen wird durch systematische Einschüchterungen und Verhaftungen bedroht.