Anders als früher, wo aufgrund der Verschiedenartigkeit der für den Gesamttransport erforderlichen Verkehrsträger für jede einzelne Teilstrecke ein separater Frachtvertrag abgeschlossen wurde, hat maßgeblich die seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts zunehmende Containerisierung dazu geführt, dass der Vor-, Haupt- und Nachlauf heutzutage regelmäßig „aus einer Hand“ unter einem einheitlichen Frachtvertrag durchgeführt wird. In einem solchem Fall wird von einem multimodalen Transport gesprochen, der vor allem dann Rechtsunsicherheiten birgt, wenn die einzelnen Teilstrecken bei individueller Betrachtungsweise unterschiedlichen Haftungs-, Reklamations- und Verjährungsvorschriften unterworfen wären.
Die Dozenten Thorben Klemt, LL.M. (Claims Manager bei Marine Assekuranz GmbH) und Kai van Hove (Rechtsanwalt bei LEBUHN & PUCHTA) geben einen Überblick über die juristischen Grundlagen, Entwicklungen und Probleme im nationalen und internationalen Kontext.
Fallbeispiele aus der Praxis sollen den Teilnehmern dazu dienen, Risiken bei der Gestaltung und Beurteilung von (Multimodal-) Frachtverträgen zu erkennen sowie Fallstricke bei dem Claims Handling zu vermeiden. Damit einhergehend wird durch das Seminar zugleich ein Überblick über die relevanten Haftungsvorschriften für Straßen-, Schienen und Binnenschifffahrtstransporte vermittelt sowie ein kleiner Ausblick in die mögliche Zukunft gewagt.