Clara Witaszak schließt Promotionsverfahren ab

Am 1. November 2023 schloss Clara Witaszak ihr Promotionsverfahren an der Bucerius Law School mit der mündlichen Prüfung erfolgreich ab.

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Thema und Inhalt der Dissertation

Die vorgelegte Dissertation trägt den Titel „Feminismus und materielles Strafrecht – Eine grundrechtsdogmatische Untersuchung insbesondere der §§ 183, 226a StGB unter Berücksichtigung feministischer Theorie“.
Clara Witaszak bildet in ihrer Arbeit einen strafrechtskritischen Maßstab anhand von Verfassungsrecht und unter Zuhilfenahme feministischer Theorie, den sie sodann exemplarisch auf die beiden Strafnormen des Exhibitionismus (§ 183 StGB) und der Genitalverstümmelung (§ 226a StGB) anwendet.

Im ersten Kapitel geht ihre Arbeit der Frage nach, wie sich Feminismus als politisches Anliegen und feministische Rechtswissenschaft zum (Straf-)Recht verhalten. Im zweiten Kapitel widmet sie sich dem verfassungsrechtlichen Rahmen und Maßstab.

Sie legt dar, dass es bei der Analyse und Bewertung bestehender Strafnormen auf eine strenge verfassungsrechtliche Prüfung anhand von Freiheits- und Gleichheitsrechten ankommt, die die allgemeine Grundrechtsdogmatik auch im Strafrecht anwendet. Das dritte Kapitel analysiert und bewertet anhand des gebildeten Maßstabs § 183 StGB (Exhibitionismus) und § 226a StGB (weibliche Genitalverstümmelung).

 

Betreuung

Professor Dr. Karsten Gaede, Inhaber des Lehrstuhls Strafrecht II für Deutsches, Europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Bucerius Law School, betreute die Arbeit als Doktorvater. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Felix Hanschmann, Inhaber des Dieter Hubertus Pawlik Stiftungslehrstuhls Kritik des Rechts – Grundlagen und Praxis des demokratischen Rechtsstaates and der Bucerius Law School.

 

Mündliche Promotionsprüfung zum Einziehungsrecht

Im Rahmen der mündlichen Prüfung hielt Clara Witaszak einen Vortrag zum Thema „Die Wirkung von Vergleichen im Ausschlusstatbestand des § 73e StGB: Einziehung von Taterträgen bei Vergleichsvereinbarungen, insbesondere bei Straftatbeständen mit (auch) universalschützendem Charakter“. Anschließend diskutierte sie ihre Thesen mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses, Professor Dr. Mehrdad Payandeh (Vorsitzender), Professor Dr. Karsten Gaede sowie Professor Dr. Paul Krell.

 

Zur Person

Clara Witaszak studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School und an der University of Cambridge sowie Philosophie an der Universität Hamburg. Sie hat ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht absolviert. Seit September 2023 ist sie bei Hogan Lovells als Rechtsanwältin im Bereich Prozessführung tätig.

Text

Clara Witaszak

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