Am 28. Februar 2018 sprach Dr. Cornelia Ziehm über die "Effektivierung des CO2-Vermeidung zwecks Erreichung der Klimaziele". Ausgehend von den Vorgaben der Pariser Klimaschutzverträge und den – insbesondere im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung zum Ausdruck kommenden – nationalen Klimaschutzzielen erläuterte sie zunächst die Notwendigkeit nationalstaatlicher Klimaschutzbemühungen: Das Problem freiwerdender Emissionshandelszertifikate durch mitgliedstaatliche Emissionseinsparungen sei durch die jüngsten Reformierungen des europäischen Zertifikatehandels weitgehend gelöst. Durch nationale Klimaschutzerfolge würde die Bundesrepublik sich außerdem eine Vorbildrolle erarbeiten, welche andere Staaten zu verstärktem Klimaschutz anhalten könnte.
Als ein effizientes Instrument zur Realisierung nationaler Einsparungen machte Ziehm die Möglichkeit nationaler CO2-Grenzwerte für Industrieanlagen aus. Solche werden nach gelegtem Recht allerdings durch § 5 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterbunden – umstritten ist, ob diese Norm auch unionsrechtlich zwingend ist. Die Referentin stellte die dahinterstehende Diskussion um die Auslegung des Art. 9 der Industrieemissionen-Richtlinie (IED-RL) ausführlich dar. Nach ihrer Auffassung lassen das unionsrechtliche Vorsorgeprinzip, die Schutzverstärkungsklausel des Art. 193 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die Wertung des Erwägungsgrundes 10 der IED-RL ordnungsrechtliche Klimaschutzmaßnahmen auch in Ansehung der IED-RL zu. Ein Änderung des § 5 Abs. 2 BImSchG sei daher rechtlich möglich.
Auf Grundlage dieser Thesen entspann sich eine angeregte Diskussion zwischen Ziehm und den etwa 30 Zuhörenden, welche sich im Anschluss an die Veranstaltung bei Brezeln und Wein fortsetzte.