Das Internet – ein rechtsfreier Raum?

Podiumsdiskussion zum Thema Hate Speech im Netz

News DE |

Soziale Medien ohne Hasskommentare, Trolle und shit storms – für die meisten InternetnutzerInnen wohl leider undenkbar. Insbesondere Frauen, LGBTQ+ und AusländerInnen trifft der Hass im Netz. Dabei macht die deutsche Rechtsordnung eigentlich auch vor dem Internet nicht halt. Wie kommt es dann, dass Beleidigungen im Netz nicht sukzessive verfolgt und geahndet werden? Darüber diskutierten am 4. Februar 2020 auf Einladung des Deutschen Juristinnenbundes, RechtGrün e.V. und des Studium generale der Bucerius Law School Verena Haisch, Anwältin bei DLA Piper, Renate Künast, MdB, Dr. Till Steffen, Hamburger Justizsenator und Dr. Leonie Steinl, Vorsitzende der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes. Moderiert wurde der Abend von Inga Schuchmann, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes Hamburg.

Zu Beginn der Debatte gab Till Steffen einen Überblick über die bereits bestehende Rechtslage und Infrastruktur in Hamburg zur Strafverfolgung von Beleidigungsdelikten im Netz. Danach zeigte Leonie Steinl auf, wo ihrer Meinung nach dringender Handlungsbedarf bestehe: Bei der konsequenten Anwendung des geltenden Rechts, der Ausbildung der Staatsanwaltschaft aber auch bei der Ausstattung von Beratungsstellen und Frauenhäusern.

Vor diesem Hintergrund wandte sich das Gespräch Renate Künasts persönlicher Erfahrung mit Hate Speech zu: Durch das von ihr angestrengte Gerichtsverfahren trat das Thema zuletzt besonders prominent in die öffentliche Wahrnehmung. Das Landgericht Berlin urteilte im September 2019, dass Hasskommentare über Künast auf Facebook zulässige Meinungsäußerungen seien. In einem Abhilfebeschluss im Januar 2020 beugte sich das Gericht dann der lautgewordenen Kritik zumindest teilweise und befand sechs von zweiundzwanzig Hasspostings für rechtswidrig. Künast berichtete, wie das Verfahren vor dem Zivilgericht besonders wegen seiner wichtigen Pilotfunktion als Hilfestellung für andere dienen soll, die sich gegen Hass im Netz zur Wehr zu setzen versuchen. Sie sei deswegen fest entschlossen, notfalls auch bis „ganz nach oben“, also wohlmöglich bis zum Bundesverfassungsgericht, zu gehen, um sicherzustellen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch im Netz gegenüber dem Recht auf freie Meinungsäußerung angemessen gewichtet wird.

Nach dieser persönlichen Schilderung begründet Verena Haisch , warum das erste Urteil des Landgerichts aus juristischer Perspektive fragwürdig sei: Insbesondere mit Blick auf das Verfahren gegen Jan Böhmermann wegen des Erdogan-Lieds, in dem viele Passagen als nicht zu tolerierende Schmähkritik qualifiziert wurden, sei es unverständlich, warum die -ebenfalls geschlechtsbezogenen – Beleidigungen gegen Renate Künast als normale Äußerungen bewertet wurden, bei denen einen Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit überhaupt in Betracht gezogen werden konnte.

Im Anschluss diskutierten die PodiumsteilnehmerInnen über konkrete Verbesserungsmöglichkeiten: Insbesondere die Überarbeitung des NetzDG und der Gesetzesentwurf Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität spielten dabei eine Rolle, außerdem appellierte Till Steffen an alle Betroffenen von Hate Speech im Netz, konsequent Strafanzeige zu erstatten.

Nach vielen Fragen des Publikums setzte sich die Diskussion anschließend im nicht-digitalen Raum fort – und zwar bei Brezeln und Wein im Foyer des Auditoriums.

Charlotte von Fallois

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.