Seitdem der Rechtsmarkt infolge der Finanzkrise einem konstanten Wandel unterlag und auf den ersten Blick nichts mehr so schien, wie es war, stellte sich die Frage, welche Trends die zukünftige Entwicklung des Marktes maßgeblich beeinflussen. Dieser Frage hat sich Richard Susskind in seinem Buch „Tomorrow’s Lawyers“ erstmals systematisch gewidmet und dabei drei maßgebliche Treiber erkannt: Es sind dies (i) „the-more-for-less challenge“, sodann (ii) der Prozess der „Digitization“ und schließlich (iii) die „Liberalization“, verstanden als zunehmende Deregulierung, insbesondere verbunden mit der Aufhebung des anwaltlichen Beratungsmonopols.
Mit den Folgen der „Digitization“, also den revolutionären oder vielleicht doch nur evolutionären Auswirkungen innovativer Technologie auf die anwaltliche Beratungstätigkeit, haben sich die letztjährige, insbesondere aber die diesjährige Herbsttagung des Bucerius CLP befasst. Es mag zynisch klingen, aber: Die (inzwischen verschobene) Einführung des „beA“, des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, hat für die Breite der Anwaltschaft offenbar höheres Erregungspotential als Watson, der IBM-Supercomputer, der zukünftig alles auf den Kopf stellen soll. Das Thema Deregulierung ist in der deutschen Anwaltschaft auch noch nicht wirklich angekommen; hier fühlt man sich noch in der Komfortzone des Rechtsdienstleistungsgesetzes und einer eher konservativen Standesvertretung geborgen.
Anders ist es mit dem „More-for-less-challenge“: Dieser Trend soll, kurz gesagt, bewirken, dass General Counsels wegen heftigen und zunehmenden Kostendrucks und Sparzwangs 30% bis 50% ihrer Budgets einsparen müssten, mit direkten Folgen für die externen anwaltlichen Berater: Diese sollen angesichts einer immer komplexeren Regulierungsdichte mehr Leistungen erbringen, aber für deutlich geringere Honorare. Dieser Trend bewirkt in Susskinds Worten: „I believe the more-for-less challenge, above all others, will underpin and define the next decade of legal service. The more-for-less challenge will, I expect, irreversibly change the way that lawyers work.“
More for less: Ein Selbstläufer
Diese These ist unglaublich schnell sehr prominent geworden, fast jeder hat sie sofort für bare Münze genommen. Keine Kanzlei, die nicht unter Verweis auf diesen Trend alles Mögliche zu erklären versucht, kein General Counsel, der nicht seinerseits schulterzuckend auf diese Zwänge verweist, wenn die Verhandlungen mit Kanzleien hart werden. Die These hat auch etwas Bestechendes, und wir, die wir alle auch Nachfrager sind, finden das völlig nachvollziehbar.
Aber ist das wirklich der Inhalt dieser These, ist es so simpel? Susskinds Bücher sind so bekannt wie offenbar ungelesen. Im Bucerius CLP untersuchen wir regelmäßig Marktdaten sowie Entwicklungen einzelner Kanzleien. Seit einiger Zeit hatten wir Zweifel, ob die These so, wie sie stets verstanden wird, stimmt. Die aktuellen Wirtschaftsdaten der nach Umsatz führenden deutschen Kanzleien sprachen eher dagegen, waren aber nicht eindeutig, gleiches galt für die Ergebnisse der Juve-Inhouse-Umfrage 2014/2015. Das Bucerius CLP führte daher in Zusammenarbeit mit dem Deutschen AnwaltSpiegel im Oktober und November 2015 eine kurze Umfrage unter Inhousejuristen durch, um ein Stimmungsbild zu erhalten. Von 700 Befragten antworteten 66 Inhousejuristen, also knapp 10%. Das erreicht nicht die Schwelle der statistischen Signifikanz, sondern bleibt im Bereich des „empirischen Impressionismus“. Dennoch meinen wir, dass mit der Zusammenschau der wirtschaftlichen Daten der großen Kanzleien, der Juve-Inhouse-Umfrage und unserer Umfrage eine ausreichend stabile Basis besteht, aufgrund deren wir sagen können: Die These stimmt so nicht.
<link http: www.deutscheranwaltspiegel.de wordpress wp-content uploads _blank external-link-new-window external link in new>Lesen Sie hier den gesamten Artikel zu den Ergebnissen der Umfrage