Der Arabische Frühling

Ein Vortrag über Ursachen und völkerrechtliche Perspektive.

Auch wenn der Beginn des Arabischen Frühlings bereits fünf Jahre in der Vergangenheit liegt – die Auswirkungen sind, insbesondere aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen, immer noch spürbar. Daher lud der Bucerius Alumni e.V. für den 13. Oktober 2015 Dr. Rainer Herret und Dr. Tillmann Rudolf Braun ein, um über die Ursachen zu sprechen und über die Herausforderungen, vor die solche Umwälzungen das Völkerrecht stellen.

Als Geschäftsführer der Außenhandelskammer in Kairo hat Herret den Arabischen Frühling hautnah miterlebt. Anschaulich erklärte er den Hergang der Aufstände im jeweiligen Land. Auch wenn die Ursachen hierfür in jedem Land unterschiedlich seien, stellte er ein paar Gemeinsamkeiten fest. Wegen der wirtschaftlichen Ungleichheit und Perspektivlosigkeit, die in allen betroffenen Ländern herrschte, genügte oft nur ein Tropfen, um das „Fass zum Überlaufen“ zu bringen: in Tunesien ein frustrierter Obstverkäufer, in Ägypten ein unzufriedener Blogger, deren Schicksale durch soziale Medien schnell die Runde machten. Trotz anfänglicher Demokratisierungsprozesse zog Herret die Bilanz, dass viele Länder vom Sprung in die Stabilität noch weit entfernt seien – und mit dem Erstarken des IS die gesamte Welt vor einer riesigen Herausforderung stehe.

Auch das Völkerrecht wurde durch die Umwälzungen vor einige Probleme gestellt, welche im darauf folgenden Vortrag von Braun, Mitarbeiter im Ressort „Nordafrika, Naher und Mittlerer Osten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität Berlin, erläutert wurden. Hierzu gehörte zum Beispiel die heikle Frage, ob ein Staat auch nach seinem innerstaatlichen Zerfall als sog. „failed state“ weiterhin ein Staat im völkerrechtlichen Sinne bleibt. Auch aus dem Blickwinkel des Investitionsschutzes stellte Braun viele Probleme und Spannungen dar: Muss ein Investor mit einem politischen Umsturz rechnen? Wer kommt für Beschädigungen auf, die durch eine Revolution an den Projekten entstehen? Und darf eine Nachfolgeregierung Investitionsschutzverträge einfach verändern oder kündigen?

Spannende Themen mit brisanten Problem- und Fragestellungen, die die Zuhörernden während des gesamten Vortrags in Bann hielten. Bei den anschließenden Brezeln und Wein gab es die Möglichkeit, den Referenten noch vertiefende Fragen zu stellen.

Text

Isabella Naujoks, Studentin

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