Der Atomausstieg vor dem Bundesverfassungsgericht

Prof. Dr. Georg Hermes referierte über das Urteil des BVerfG zur 13. Atomrechtsnovelle.

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Am 2. März sprach Prof. Hermes, Goethe-Universität Frankfurt a.M., vor über 50 Studierenden, Forschenden, sowie Praktikerinnen und Praktikern des Energierechts über die jüngste Rechtsprechung des BVerfG zum Atomausstieg.

Er ging dabei nicht nur auf die Auswirkungen des Urteils für die deutsche Energiewende, insbesondere für den nationalen Ausstieg aus der Kohleverstromung, ein, sondern repetierte ganz im Interesse der anwesenden Examenskandidatinnen und -kandidaten die wesentlichen Anforderungen und Prüfungspunkte des Grundrechts auf Eigentum. Dabei sei das Urteil sowohl aus didaktischer, als auch aus praktischer Perspektive von besonderer Relevanz. Zum einen sei es geeignet den lang andauernden Streit um den Atomausstieg und seine ökonomische Kompensation endlich zu beenden; einen „Atomfrieden“ herbeizuführen. Zum anderen seien auch unterschiedliche grundrechtsdogmatische Fragen – etwa zur Reichweite des Schutzbereichs von Art. 14 I Grundgesetz oder zum Enteignungsbegriff – durch die Entscheidung beantwortet oder in ein neues Licht gerückt.

Der Atomkonsens von 2001, bei dem sich der Bund mit den Energieversorgungsunternehmen über Reststrommengen geeinigt hatte, habe Vertrauensschutz verursacht. Dieser sei zumindest angesichts der nach der Fukushima-Katastrophe 2011 festgelegten Restlaufzeiten dafür verantwortlich, dass die Energieversorgungsunternehmen für nicht amortisierte Investitionen zu entschädigen sind. Die damit verbundene Abweichung von der Rechtsprechungspraxis, solche Entschädigungen nur in Ausnahmefällen zu gewähren, sorgte im Anschluss für reichlich Diskussionsstoff. Selbiges galt für die Frage in welchen Bereichen des Energiemarktes der Gesetzgeber darüber hinaus Vertrauensschutz gesetzt habe; hier wurden insbesondere die Ökostromförderung und die Off-Shore-Windenergie erörtert. Für den Kohleausstieg sei das jetzige Urteil dagegen keine Blaupause, dazu seien die Sachverhalte zu verschieden. Gerald Hennenhöfer, RA bei Graf von Westphalen und langjähriger Mitarbeiter im Bundesumweltministerium, bereicherte die Diskussion zusätzlich mit aufschlussreichen Einblicken in die atomrechtliche Gesetzgebungspraxis.

Der Abend schloss mit angeregten Gesprächen und einem Empfang in der Süd-Lounge bei Wein und Brezeln.

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Text: Philipp Overkamp, wissenschaftlicher Mitarbeiter; Foto: Thies Hauck

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