Der Mindestlohn – ein Beitrag aus dem Bucerius Law Journal

Ein Beitrag von Dr. Frédéric Schneider, LL.B. und Dr. Roland Czycholl, LL.B., Alumni der Bucerius Law School, im Bucerius Law Journal. Dr. Roland Czycholl ist im Bereich Arbeitsrecht für die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Woitek und Dr. Frédéric Schneider im Bereich Wirtschaftsstrafrecht für die Kanzlei Roxin Rechtsanwälte tätig.

Forschung & Fakultät |

Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) für alle Arbeitnehmer. Dieses Gesetz sichert jedem Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf 8,50 EUR brutto pro geleisteter Zeitstunde an vergütungspflichtiger Arbeitszeit. Zum 01.01.2017 wurde der gesetzliche Mindestlohn erstmals erhöht und beträgt nun 8,84 EUR brutto pro geleisteter Zeitstunde. Diese scheinbar einfache Grundformel des Gesetzes wirft allerdings in der Praxis vielschichtige Probleme auf und hat die Rechtsprechung bis hin zum Bundesarbeitsgericht1 bereits vielfach beschäftigt. Wissenschaft2 und Rechtsprechung3 haben viele der Fragen nunmehr geklärt. Die Klärung einer Vielzahl der Fragen vereinfacht es dem Arbeitgeber, seine Pflichten aus dem MiLoG einzuhalten. Denn eine Unterschreitung des Mindestlohnanspruchs ist gesetzlich mit empfindlichen Strafen bedroht. Bei einer Unterschreitung des Mindestlohnanspruchs würde ein Arbeitgeber zudem fällige Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen nicht abführen. Geschieht dies vorsätzlich, droht dem jeweils Verantwortlichen sogar das Risiko einer Strafbarkeit gemäß § 266a StGB.

Der nachfolgende Beitrag will zunächst einige ausgewählte Problembereiche des MiLoG aufzeigen und daran anknüpfend die vielschichtigen Konsequenzen vor allem aus strafrechtlicher Sicht beleuchten.

Weiterlesen auf der Seite des Bucerius Law Journal...

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg