Nachdem Mestwerdt einige Jahre am BAG tätig war, wechselte er vor vier Jahren zurück nach Hannover zum Landesarbeitsgericht – diesmal aber als Präsident. Während am Bundesarbeitsgericht (BAG) die Richterinnen und Richter sich nur mit einem Spezialgebiet beschäftigen, sind sie am Landesarbeitsgericht mit der Vielfalt des gesamten Arbeitsrechts konfrontiert und von Fall zu Fall vor neue Herausforderungen gestellt.
Aktuell sei die Arbeitsbelastung an den Arbeitsgerichten nicht allzu groß. Dafür gebe es verschiedene Gründe. Vor allem gehe es der deutschen Wirtschaft derzeit sehr gut gut gehe, so dass die Unternehmen nur selten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kündigen müssten. Da die so oft betonte „Work-Life-Balance“ eine immer größere Rolle im Leben von Juristinnen und Juristen spiele, trage auch diese Information zur Attraktivität des Berufs Arbeitsrichter bei.
Der gewonnene Freiraum biete den Richterinnen und Richtern am Arbeitsgericht viele spannende Alternativen zum klassischen Arbeitsalltag: Sie schreiben zum Beispiel Aufsätze zu spannenden Rechtsfragen, die sich aus ihren eigenen Verfahren ergeben haben. In einigen Fällen können diese aber nicht durch ein Urteil abschließend besprochen werden. Oder sie halten Vorträge, führen Schulungen durch oder sind als Vorsitzende von Einigungsstellen tätig.