Der Untergang des Abendlandes

Erste Erfahrungen mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz

Am 8. Juni 2017 ging die DLA Piper IP Lecture Series mit einer Veranstaltung zum neuen Kulturgutschutzgesetz in den Räumen der Bucerius Law School weiter. Nach einer Begrüßung durch Benedikt Landgrebe, stellvertretender Geschäftsführer der Bucerius Law School, gab Dr. Kristoff Ritlewski, Counsel des Bucerius IP Center und Verantwortlicher für die DLA Piper IP Lectures, eine kurze Einführung in die Thematik.

Das neue Kulturgutschutzgesetz (KGSG) hat bei Erlass für hohe Wellen gesorgt, die Presse sprach von Enteignung und dem Kampf gegen Raubrittertum. Mit Professor Dr. Eva Inés Obergfell, Humboldt Universität zu Berlin, und Dr. Günter Winands, Abteilungsleiter Kultur und Medien im Bundeskanzleramt, wurden die ersten Erfahrungen mit dem KGSG diskutiert.

Professor Obergfell erläuterte die neuen Regelungen, die teilweise auf EU Richtlinien und internationalen Verträgen beruhen. Sie sieht besonders die Erweiterung des Listenprinzips als kontroverses Thema an, wobei beispielsweise Kunstwerke, die in öffentlichen Sammlungen gezeigt werden, nur für die Dauer der Leihgabe als geschützte Kulturgüter eingeordnet werden.

Anschließend stellte Winands die Sicht des Bundeskanzleramtes dar. Die Befürchtungen der Presse und der Sammler seien durch gute Auktionsergebnisse widerlegt worden. Ansonsten glaubt er, dass insbesondere die Rückgabepflicht kritisch gesehen werde, wobei diese zur Bekämpfung des illegalen Kunsthandels und zur Wahrung der kulturellen Identität aller Staaten notwendig sei. Anschließend stellte Winands sich den Fragen des interessierten Publikums.

Autor*in

Franziska Mauritz, Studentin

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg