Viele Jahren wurde über die Reform des anwaltlichen Berufsrechts diskutiert. Inzwischen gibt es weitreichende Reformvorschläge und einen Regierungsentwurf, der am 20. Januar 2021 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde und am 14.4.2021 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags sein wird.
Was kommt auf die Anwaltschaft zu? Zur Diskussion stehen u.a. Erleichterungen bei den Gesellschaftsformen, bei der interprofessionellen Zusammenarbeit oder auch für ausländische Anwaltsgesellschaften in Deutschland, Änderungen, die zunächst einmal im Wesentlichen unstreitig sind. Doch von Seiten der Anwaltschaft regt sich auch Kritik: Die BRAK wehrt sich gegen die weite Fassung der interprofessionellen Zusammenarbeit und will dies nur einem deutlich kleineren Kreis von Berufen ermöglichen. Und auch anderen Teilen Reformen steht die BRAK skeptisch gegenüber, greifen sie doch sehr in ihre ureigene, innere Struktur ein.
Auch bei den vorgesehenen Verschärfungen bei den Tätigkeitsverboten bei widerstreitenden Interessen sind die Probleme absehbar. So sollen Anwälte künftig auch dann wegen eines Interessenkonflikts gehindert sein, wenn sie aus einem anderen Mandat Informationen haben, die sich für den (damaligen Mandanten und) jetzigen Gegner nachteilig auswirken können. Das wirft gerade für große Sozietäten viele Fragen und kaum lösbare Probleme auf. Dazu Rechtsanwalt Markus Hartung, der seit vielen Jahren Mitglied im Berufsrechtsausschuss des DAV ist und den dem jetzigen Reformvorschlag vorausgegangenen Reformprozess lange begleitet und im DAV vorangetrieben hat: „Wie soll man „wichtige Informationen“ in einer Datenbank erfassen, um bei der Anlage eines neuen Mandats sicher beurteilen zu können, ob man das Mandat akzeptieren darf oder nicht? Auch gegen diese Erweiterung der Tätigkeitsverbote wird heftig protestiert, ohne dass sich die Bundesregierung bisher davon hat beeindrucken lassen.“
Die Reform ist ebenso notwendig wie sie umstritten ist; ihre Konsequenzen für die künftige Struktur der Anwaltschaft sind weitreichend. Trotz aller Bestrebungen ist nicht gesichert, ob die Umsetzung einer wie auch immer gearteten Reform noch in dieser Legislaturperiode klappen wird. BRAO-Reform 2021 – es bleibt spannend!
Was das alles zu bedeuten hat und was z.B. die Sachverständigen bei der Anhörung geäußert haben, erfahren Sie in einem von der Bucerius Executive Education veranstalteten, kostenfreien Webinar zur BRAO-Reform am 29. April 2021 um 16.30 Uhr. Referent ist Rechtsanwalt Markus Hartung (www.markushartung.com), Gründer und Senior Fellow am Bucerius Center on the Legal Profession und seit Jahren Mitglied im Berufsrechtsausschuss des DAV.