Dissertation abgeschlossen

Christine Hepp legt Arbeit zum Mutterschutz für GmbH-Geschäftsführerinnen vor.

Forschung & Fakultät |

Am 9. Juni 2015 hat Christine Hepp ihr Promotionsverfahren mit einem Vortrag zum Thema „Meister, Kratzer & Co. – der Einwand des Rechtsmissbrauchs zur Abwehr von AGG-Entschädigungsklagen“ erfolgreich abgeschlossen. Ihre Dissertation mit dem Titel „Mutterschutz für GmbH-Geschäftsführerinnen – Rechtslage de lege lata im Lichte verfassungsrechtlicher und europäischer Vorgaben“ wurde von Professor Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, betreut.

Schwerpunkt der Arbeit ist eine intensive Analyse der Problematik des arbeitsrechtlichen Status von GmbH-Geschäftsführerinnen und der daran anknüpfenden Folgen für das Mutterschutzgesetz. Hintergrund des Promotionsvorhabens bildete das Urteil des EuGH in der Rechtssache Danosa. In ihrer Arbeit, die sich an den Schnittstellen von Arbeits-, Gesellschafts-, Europa- und Verfassungsrecht bewegt, untersucht die Verfasserin das Spannungsverhältnis zwischen der primär durch das Gesellschaftsrecht geprägten Betrachtungsweise und den verfassungs- und unionsrechtlichen Wertentscheidungen hinsichtlich des Mutterschutzes. Dabei zeigt die Arbeit auch die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des nationalen Mutterschutzes auf.

Christine Hepp ist Absolventin der Bucerius Law School (Jahrgang 2005) und derzeit Referendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

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