Dissertation abgeschlossen

Moritz Maier legt Arbeit zur Mitbestimmung im SE-Konzern vor.

Forschung & Fakultät |

Am 6. Juli 2015 hat Moritz Maier sein Promotionsverfahren mit einem Vortrag und einer anschließenden Aussprache zum Thema „Verkehrsraumüberwachung aus Pkw – Little Brother watching you“ erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation mit dem Titel „Die Übertragbarkeit der Mitbestimmungsvereinbarung gem. § 21 SEBG auf Konzernsachverhalte“ wurde von Dr. Christoph H. Seibt, Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Bucerius Law School, betreut.

In seiner Arbeit befasst sich Moritz Maier mit der Möglichkeit, das Primat der Verhandlungslösung, wie es in der Societas Europaea (SE) besteht, auf deutsche Konzerngesellschaften zu übertragen, um so eine homogene und effiziente Mitbestimmung der Konzernarbeitnehmer zu ermöglichen. Dabei zeigt er Reformbedarf im nationalen Recht der Unternehmensmitbestimmung auf und unterbreitet einen zweistufigen Reformvorschlag zu dessen Modernisierung.

Moritz Maier studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School und an der University of Cambridge (Gonville and Caius College). Von 2010 bis 2013 war er im Hamburger Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Professor Dr. Christoph H. Seibt tätig. Im Mai 2015 hat er sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg abgeschlossen.

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